Birgit Malsack-Winkemann, ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD, im Deutschen Bundestag (Archivfoto). Foto: picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin steht auch die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann auf dem Stimmzettel. Warum?

Bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin im Februar steht aus formalen Gründen auch die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann als Kandidatin auf dem Stimmzettel. Sie war im Dezember vergangenen Jahres im Rahmen einer großangelegten Razzia festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. „Die Kandidatin darf nicht vom Stimmzettel gestrichen werden“, sagte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Im Rechtsstaat gilt eine Person solange als unschuldig, bis die Schuld durch ein ordentliches Gericht festgestellt wird.“ Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ darüber berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag entschieden, dass die Bundestagswahl vom September 2021 in Berlin wegen zahlreicher Pannen in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden muss. Dabei gelten die gleichen Kandidatenlisten wie bei der ursprünglichen Wahl. Malsack-Winkemann stand auf der Landesliste der Berliner AfD. „Wir haben alles versucht, aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit, Frau Malsack-Winkemann von der Landesliste zu streichen“, sagte AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker dem „Tagesspiegel“.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Dienstag vor einer Woche erstmals Anklage nach der großangelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger vor rund einem Jahr erhoben. Dabei geht es um 27 Tatverdächtige, zu denen Malsack-Winkemann zählt. Die Beschuldigten sollen vorgehabt haben, das politische System in Deutschland zu stürzen.