Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht werden zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das Landesamt für Verfassungsschutz verhandelt. Worum geht es?
Vor dem Verwaltungsgericht Dresden hat eine Verhandlung zur Klage des ehemaligen Richters und Bundestagsabgeordneten der AfD, Jens Maier, gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz begonnen. Maier erschien zum Auftakt am Mittwoch selbst vor Gericht. Er verlangt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz es unterlässt, ihn in den Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2020 und 2021 zu nennen und über ihn zu berichten. Ob noch am Mittwoch ein Urteil fällt, war zunächst unklar.
Die namentliche Nennung in den Berichten „kränkt mich in meiner Ehre“, sagte Maier zu Beginn der Verhandlung. Er wird im Bericht für das Jahr 2020 etwa als Obmann des AfD-„Flügels“ genannt. Da der „Flügel“ aufgelöst sei, frage er sich, welches Interesse es daran gebe, dass die Nennung bestehen bleibe, sagte Maier. Dirk Belling, Leiter der Abteilung Auswertung Rechtsextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz, sagte, der Bericht stelle die Situation im jeweiligen Jahr dar.
In einem weiteren Verfahren, das ebenfalls am Mittwoch verhandelt werden sollte, verlangt ein Landtagsabgeordneter, dass der sächsische Verfassungsschutz keine Informationen über ihn sammelt und auswertet sowie sämtliche gespeicherten Erkenntnisse löscht. Die Sammlung personenbezogener Informationen greife in die Rechte als Abgeordneter ein und verletze sein Recht zur unbehinderten Ausübung des freien Mandates, hieß es in der Klage des Abgeordneten, der Ende Januar die AfD-Landtagsfraktion verlassen hat.