Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die Einhaltung der Schuldenbremse im Jahr 2024 verkündet. (Archivbild) Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Ampelkoalition hat ihren Haushaltsstreit beigelegt. Der Kompromiss sieht vor, dass die Schuldenbremse im Jahr 2024 eingehalten wird. Gekürzt wird an anderer Stelle.

Die Ampel-Regierung will die Schuldenbremse im Grundgesetz im kommenden Jahr wieder einhalten. Dies teilte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch zur Einigung zum Haushalt 2024 mit. Demnach behält sich die Regierung aber vor, bei einer Verschlechterung der militärischen oder finanziellen Lage der Ukraine im Krieg gegen Russland notfalls nachträglich die Schuldenregeln auszusetzen.

SPD und Grüne hatten gefordert, wegen des Ukraine-Kriegs erneut eine Notlage zu erklären und etwa für die direkten Unterstützungsleistungen des von Russland angegriffenen Lands Kredite aufzunehmen. Dies ist nun vorerst nicht geplant.

Ausnahme für Flutkatastrophe im Ahrtal

Die Ampel prüft allerdings eine Ausnahme von der Schuldenbremse für die weiteren Zahlungen für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 betroffenen Menschen. Die Koalition werde auf die Union als größte Oppositionsfraktion zugehen und um deren Unterstützung für diesen Schritt werben.

Scholz ergänzte: „Denn die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sollen sich auch auf die gegebenen Zusagen verlassen können.“

Generell halte die Ampel mit dem Haushalt 2024 die Schuldenregel nach Artikel 115 des Grundgesetzes ein, sagte der Kanzler. Das Grundgesetz sehe aber ausdrücklich vor, dass die Kreditobergrenzen zur Bewältigung von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen angehoben werden könnten. Bei der Ahrtal-Hilfe gehe es für das nächste Jahr um einen Betrag von 2,7 Milliarden Euro, „für den wir den Überschreitensbeschluss nach dem Grundgesetz vorsehen möchten. Dazu laufen allerdings notwendigerweise nochmals vertiefte Prüfungen.“