So sieht es aus, wenn der Vermittlungsausschuss in Berlin tagt. Das Bild stammt aus dem Jahr 2012. Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Der Vermittlungsausschuss sucht Lösungen im Streit um Gesetzgebung. Wir haben wichtige Fragen und Antworten rund um das Gremium zusammengefasst.

Im Streit um das Wachstumschancengesetz, mit dem die deutsche Wirtschaft angekurbelt werden soll, wird der Vermittlungsausschuss angerufen. An diesem Mittwoch steht das Thema auf der Tagesordnung. Wann tritt das Gremium zusammen? Wie häufig passiert das? Und: Wie setzt es sich zusammen? Fragen und Antworten zu dem Thema:

Was ist der Vermittlungsausschuss?

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das die beiden Kammern des deutschen Parlaments verbindet: den Bundestag und den Bundesrat. Seine Aufgabe besteht darin, bei Uneinigkeiten – wie jetzt beim Wachstumschancengesetz, das den Ländern aus ihrer Sicht zu viel finanzielle Last aufbürdet – einen Konsens zwischen beiden Häusern zu finden. In der Regel ist das der Fall, wenn vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.

Wann wird der Vermittlungsausschuss eingeschaltet?

Sich ‚einfach so’ – aus eigenem Antrieb – mit einem Gesetz befassen, kann der Ausschuss nicht. Er hat kein sogenanntes Selbstbefassungsrecht. Er wird nur aktiv, wenn er dazu aufgerufen wird. Das können sowohl Bundestag als auch Bundesrat tun. Aber auch die Bundesregierung – wie nun im Fall des Bürgergelds – hat das Recht dazu.

Dass der Vermittlungsausschuss wirkt, zeigt sich daran, dass es ihm seit seiner Einrichtung im Jahr 1949 in den allermeisten Fällen gelungen ist, einen Kompromiss vorzulegen und die Verabschiedung des strittigen Gesetzes letztlich zu ermöglichen.

Wer gehört zum Vermittlungsausschuss?

Der Vermittlungsausschuss ist paritätisch besetzt mit jeweils 16 Mitgliedern von Bundesrat und Bundestag. Die Anzahl der vom Bundestag entsandten Abgeordneten pro Partei orientiert sich an deren Fraktionsgröße. Derzeit haben Union und SPD je vier Sitze im Vermittlungsausschuss, die Grünen drei, die FDP und die AfD je zwei und die Linke einen. 

Für die Bundesrats-Seite ernennt jedes Bundesland ein Ausschussmitglied – in der Regel ist es der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin persönlich. Derzeit stellen Union und SPD auf Länderseite jeweils sieben Mitglieder, Grüne sowie Linke jeweils einen.

Wie vermittelt der Vermittlungsausschuss?

Finden Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren keine gemeinsame Linien, macht der Vermittlungsausschuss beiden Kammern Vorschläge, die zur Einigung führen sollen. Getagt wird im geheimen, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu ändern, muss dieser Vorschlag im Bundestag angenommen werden; der Gesetzesbeschluss wird dann wiederum dem Bundesrat zur Beratung weitergereicht.

Wie häufig wird der Vermittlungsausschuss angerufen?

In den vergangenen Jahren musste der Vermittlungsausschuss vergleichsweise selten zusammentreten. Nur zwei Verfahren hat der Ausschuss seit der Bundestagswahl 2021 abgeschlossen. In einem ging es um das Bürgergeld, das im Bundesrat abgelehnt wurde. In den vorangegangenen acht Jahren der großen Koalition (von 2013 bis 2021) gab es insgesamt nur zehn Vermittlungsverfahren. Zum Vergleich: Allein in der dreijährigen Wahlperiode von 2002 bis 2005 unter der rot-grünen Bundesregierung musste der Ausschuss 100 Vermittlungsverfahren erledigen.

Der Grund für die sinkende Zahl der Verfahren liegt vor allem darin, dass es in den vergangenen Jahren in Bund und Ländern immer mehr lagerübergreifende Koalitionen gab - etwa die Groko auf Bundesebene oder schwarz-grüne Bündnisse auf Landesebene. Diese Konstellationen führten dazu, dass Streitpunkte bei der Gesetzgebung oftmals ausgeräumt wurden, bevor der Vermittlungsausschuss benötigt wurde.