Michael Ballweg bei der Entlassung aus der U-Haft Anfang April. Foto: dpa/Marijan Murat

Es ist eine Riesenüberraschung: Offenbar muss sich Michael Ballweg nicht wegen Betruges und Geldwäsche vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Übrig bleiben lediglich Steuerdelikte. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein.

Die Mitteilung, die die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Dienstagabend verschickt, hat es in sich. „Wir werden sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart zur Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen den Gründer von „Querdenken 711“ wegen versuchten Betruges und Geldwäsche einlegen“, heißt es da.