Halt! In der Fußgängerzone auf der Königstraße ist Radfahren verboten. Foto: Lichtgu/Rettig

Auf dem Schlossplatz stoppt die Polizei Rad- und Scooterfahrende und wirbt um Verständnis – ohne Bußgelder. Das Radeln auf dem Killesberg ist indes einem Mann teuer zu stehen gekommen.

Ein Pfiff aus der Trillerpfeife schrillt über den Schlossplatz. Ein Mann schwingt wie auf Kommando das rechte Bein über den Sattel, springt ab, bremst das Mountainbike und kommt – fast wie ein Turner beim Abgang vom Pferd – elegant neben seinem Fahrrad zum Stehen. „Sie wissen immer gleich, was gemeint ist“, sagt Harry Wallenta. Der Polizeihauptkommissar von der Verkehrsprävention der Stuttgarter Polizei ist am Freitag mit Kolleginnen und Kollegen im Einsatz, um in der Fußgängerzone all jene zu stoppen, die sich auf unerlaubte Weise fortbewegen: Radfahrende und die Nutzerinnen und Nutzer der E-Scooter.

Eins muss Wallenta denjenigen lassen, die sein Team und er vom Rad pfeifen. „Die Regeln kennen alle.“ Diskutiert werde mitunter dennoch. Aber sie steigen ab und schieben weiter. Wer sich außerhalb des Sichtfeldes wähnt, weil die Polizei auf Höhe des Fahnenrondells Position bezogen hat, hat die Rechnung ohne die Fahrradstaffel der Polizei gemacht: „Zwei auf einem Roller, 13 Uhr“, heißt es da. Eine Beamtin schwingt sich aufs Rad und stellt nach kurzem Sprint zwischen den Flanierenden hindurch das Duo auf dem Roller. In diesem Fall war es – angeblich oder wahrhaftig – Unwissenheit: Die zwei Jugendlichen erkundigen sich brav nach einer legalen Strecke und schieben den Roller – nicht ohne zu versprechen, dass nur noch eine von ihnen dann wieder aufsteigen wird, wenn die Polizei sie jenseits des Königsbaus nicht mehr im Blick hat.

In der Zeit zwischen 15 und 19.30 Uhr sprechen die Einsatzkräfte am Schlossplatz mit 26 Personen auf Scootern und 35 Radfahrenden, die sich nicht an das Fahrverbot in der Fußgängerzone halten. Harry Wallenta kommt das vergleichsweise wenig vor. Viele schieben – und nicht nur, weil sie die Polizei gesehen haben. „Es scheint sich auch herumgesprochen zu haben, dass es Geld kostet“, meint er. Mit dem Scooter 15 Euro, mit dem Fahrrad 25 Euro. Am Freitag werden keine Bußgelder verhängt – es geht um Prävention und Aufklärung. Die Elektroroller sind dabei werktags nicht so stark vertreten wie samstagnachts, wenn die Partyszene aktiv ist – oder demnächst beim Heimweg vom Wasen. Auch dann, so kündigt die Polizei an, werde man wieder verstärkt kontrollieren. Auch weil viele Scooterunfälle unter Alkoholeinfluss geschehen.

Deutlich mehr als die 25 Euro für unerlaubtes Radeln hat ein 38-jähriger Stuttgarter bezahlt. Ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, plus Gebühren von 28,50 Euro, muss er bezahlen, weil er dieser Tage frühmorgens durch den noch leeren Höhenpark auf dem Killesberg radelte. Um 7.29 Uhr wurde er dabei am 31. August erwischt. Auf seinen Einspruch, warum das so hoch sei, bekam er die Antwort, dass nicht der Bußgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr greife, sondern die Regelung in der Grünflächensatzung der Stadt Stuttgart. Diese sehe für das unerlaubte Radeln im Park eine Spanne von 5 bis 1000 Euro vor. Man habe sich also noch im unteren Bereich bewegt. Der Mann habe auch deswegen ein dennoch recht saftiges Bußgeld erhalten, weil er zum wiederholten Mal durch den Park geradelt sei – zuletzt im Mai 2020. Auch sein Hinweis in einer Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid, er habe niemanden gefährdet, da der Park noch menschenleer gewesen sei, führte nicht zu einer Minderung des Bußgeldes.

Aktuell wird laut der Stadt bei einem ersten Verstoß gegen das Radfahrverbot im Höhenpark ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig – früher habe man schon gleich ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlt. Bei wiederholten Verstößen wie im vorliegenden Fall, auch wenn der letzte lange zurück liegt, werde ein höheres Bußgeld fällig.