Das Innenministerium steht weiterhin wegen der Polizeiaffäre in der Kritik. Foto: imago/Arnulf Hettrich (Symbolbild)

Die FDP-Obfrau im Untersuchungsausschuss zur Polizeiaffäre beschäftigt sich mit Fragen des Disziplinarrechts und mit der Rolle des Jörg Krauss.

Auch während der Sommerpause beschäftigt die Polizeiaffäre die Landespolitik. Die FDP-Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll, hat zwei Anfragen dazu gestellt. Eine bezog sich auf die Rolle des früheren Amtschefs im Finanzministerium, der nach Bekanntwerden der strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei mit dem Innenministerium über dessen Zukunft gesprochen haben soll.

Goll wollte wissen, ob sich der frühere Amtschef Jörg Krauss bei Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz für Renner verwendet habe. Dies hatte Renner im Dezember 2021 in einer Kurznachricht an einen Vertrauten behauptet und sich dabei auf ein Gespräch mit Landeskriminaldirektor Klaus Ziwey berufen. Krauss habe in einem Telefonat mit Hinz lediglich allgemein angemerkt, „dass nach Abschluss und in Abhängigkeit des Ausgangs des Straf- und Disziplinarverfahrens gegebenenfalls auch die Möglichkeit einer Anschlussverwendung im Ressortbereich des Finanzministeriums geprüft werden könnte“. Es habe sich um einen allgemeinen Hinweis im Rahmen der Fürsorge ohne weitere Konkretisierung oder Vereinbarung gehandelt, formuliert Innenstaatssekretär Thomas Blenke.

Dass Krauss und Hinz telefonierten und über Renners Zukunft sprachen, als ginge es um Feinheiten der straf- und disziplinarrechtlichen Kommentierung, ist wenig plausibel. Wie auch Blenkes Behauptung, die SMS sei im Innenministerium nicht bekannt, könne deshalb nicht bewertet werden. Wahr ist: Präsidentin Hinz wurde diese Kurznachricht im Untersuchungsausschusses wortwörtlich vorgelesen. Zumindest sie kennt den Wortlaut der Kurznachricht, kann diese beurteilen und so zumindest empfehlen, wie sich das Ministerium zu diesem Sachverhalt positioniert.

Die zweite Anfrage drehte sich um das Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur. Dieses war eingeleitet worden, als Hinz 2021 erfahren hatte, dass eine Kollegin ihm sexuelle Nötigung vorwirft. Goll hatte bereits mehrfach kritisiert, dass das Disziplinarverfahren seither ruht. Sie ist der Ansicht, man könne es auch unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens wiederaufnehmen. Der Inspekteur war freigesprochen worden, allerdings ging die Staatsanwaltschaft in die Revision, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus dem Innenministerium kam dazu die Antwort, die Aussetzung sei „sachgerecht“. Für die Disziplinarbehörde sei das Ergebnis des Strafverfahrens bindend. Daher sei das Ermessen der Disziplinarbehörde „regelmäßig eingeschränkt“, das begründe das Abwarten. Auf Golls Frage, ob ein Führen des Disziplinarverfahrens wegen weiterer Vorwürfe, die im Prozess keine Rolle spielten, möglich sei, hieß es, dass man üblicherweise alle Vorwürfe zusammen behandele. Auch das sei ein Grund, auf das Urteil zu warten.