Im Strafverfahren wurde Renner freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft will in die Revision gehen. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Im Strafprozess erreichte der Inspekteur einen Freispruch. Das Verfahren über die dienstrechtlichen Aspekte steht noch aus. Wann kann es beginnen?

Der Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, darf trotz seines Freispruchs im Strafverfahren weiterhin nicht arbeiten. Das ist seit Ende November 2021 so. Damals verbot ihm die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz das Führen der Amtsgeschäfte, als sie vom Vorwurf der sexuellen Nötigung gegen ihn erfahren hatte. Sie eröffnete ein Disziplinarverfahren und erstattete Strafanzeige.