Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern (Archivbild). Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Julian Stratenschulte

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung verlangen und ein Zwangsgeld androhen, wenn die Eltern den Nachweis nicht erbringen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch den Nachweis einer Masernimpfung fordern und ein Zwangsgeld androhen, wenn die Eltern den Nachweis nicht vorlegen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies Eilanträge dagegen zurück, wie es am Montag mitteilte. Es ging um eine Schülerin und zwei Schüler, die Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick besuchen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen. Die Eltern legten aber weder den Nachweis für eine Impfung noch für eine Immunität oder eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung vor. Daraufhin drohte ihnen das Gesundheitsamt ein Zwangsgeld von 200 Euro an.

Es berief sich dabei auf die Gefährlichkeit von Masern, die hochansteckend seien und mit schweren Komplikationen einhergehen könnten. Darum sei der Aufbau eines Gemeinschaftsschutzes wichtig. Die Eltern gaben an, dass sie gesundheitliche Risiken durch die Impfung befürchteten und diese nicht gegen den Willen ihrer Kinder durchsetzen könnten.

Das Verwaltungsgericht erklärte nun, dass die Nachweispflicht zwar in das Elternrecht eingreife, aber verhältnismäßig sei. Sie verfolge den legitimen Zweck, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Das Elternrecht diene dem Schutz der Kinder - die Ausübung der elterlichen Gesundheitssorge müsse sich darum am Kindeswohl orientieren. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.