In der EU ist es Händlern verboten, Cistustee im Einzelhandel zu verkaufen. Foto: Imago/Imagebroker

Die Zistrose gilt als Heilpflanze, Cistustee – auch Zistrosentee genannt – aber darf in der Europäischen Union nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden. Warum das so ist – und welche Ausnahmen es gibt.

Der Herbst und Winter gilt typischerweise Grippe- und Erkältungszeit, aktuell steigen auch die Coronafallzahlen wieder. Fieber, Ohren- und Halsschmerzen oder Schnupfen, gefühlt ist momentan jeder krank – oder kennt zumindest jemanden, der es ist. Für viele sind Hausmittel in solchen Fällen essenziell, um die Symptome zu lindern und schnell wieder gesund zu werden.

Ganz vorn mit dabei: Tees. Ein Beispiel ist Cistustee oder auch Zistrosentee genannt. Der soll etwa das Immunsystem stärken, Keime töten und ebenfalls gut für die Haut sein sowie beim Abnehmen helfen. Allerdings dürfen Zistrosenblätter nicht mehr als Tee verkauft werden. Was hat es damit auf sich?

Was sind Zistrosen?

Zistrosen (Cistus) stellen im Pflanzenreich eine eigene Familie dar – die Zistrosengewächse. Es gibt etwa 24 verschiedene Arten davon, die hauptsächlich im Mittelmeerraum und auf den Kanarischen Inseln beheimatet sind.

Allerdings sind die kleinen Sträucher heute nicht mehr nur dort zu finden, sondern zum Beispiel auch in deutschen Gärten. Die Blätter der Pflanze werden auch genutzt, um daraus Tee herzustellen.

Was ist das Problem mit Ziste?

In der EU gelten Zistrosen laut Novel-Food-Katalog als neuartige Lebensmittel – außer in Nahrungsergänzungsmitteln. Neuartige Lebensmittel, also Novel Foods, sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU kaum gehandelt oder verzehrt wurden. Zudem lassen sie sich in eine der Lebensmittelkategorien der sogenannten Novel-Food-Verordnung einsortieren und brauchen deswegen eine spezielle Zulassung, bevor sie im Einzelhandel wie Teegeschäften, Drogerien oder Supermärkten verkauft werden dürfen.

Heißt: Zubereitungen aus Zistrosen dürfen zwar aus oberirdischen Pflanzenteilen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, aber eben nicht in anderen Lebensmitteln.

Es gibt allerdings eine gültige Novel-Food-Zulassung für Kräutertees, die aus dem Kraut von Cistus incanus L. Pandalis – einer Art aus der Familie der Cistaceae – bestehen. Die gilt, sofern nicht mehr als drei Gramm Kraut benutzt werden. Das Kraut dieser Art ist also als Lebensmittel zugelassen, die anderen nicht.

Streit um andere Blätter

Darüber gibt es Streit. Denn viele Tee-Hersteller argumentieren, dass die Blätter anderer Sorten der Zistrose schon langjährig verwendet werden – also auch vor dem festgelegten Stichtag (15. Mai 1977) und deshalb kein neuartiges Nahrungsmittel sind.

Wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite schreibt, gibt es für Cistuskraut (Cistus creticus, veraltet Cistus incanus) zwar „eine sehr langjährige Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel (Teegetränk) in Kreta und Griechenland“. Diese gelte aber nur für die lilafarben blühenden Cistus-Arten, nicht für weißblühende.

Fehlende Rechtssicherheit

Weiter schreibt die Verbraucherzentrale, dass es bei den Überwachungsbehörden der jeweiligen Bundesländer in Bezug auf das Thema unterschiedliche Auffassungen gibt. Die Tendenz sei allerdings, dass eine Novel-Food-Zulassung in diesem Zusammenhang nötig ist. „Rechtssicherheit für Hersteller und Verbraucher:innen sieht anders aus“, kritisiert die Verbraucherzentrale.

Es gibt Ausnahme

Nahrungsergänzungsmittel aus der Zistosenart Cistus incanus dürfen verkauft werden. Und: In Apotheken bekommt man ebenfalls Blätter einer bestimmter Zistrosen-Hybrid-Züchtung als Heiltee – nur eben nicht als Lebensmittel. „Für die gibt es eben eine Zulassung, aber eben nur für die,“ sagt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern gegenüber „BR24“ zur komplizierten Rechtslage.

Wer einen Zistrosenstrauch bei sich angepflanzt hat, kann aus den Blättern auch Tee zubereiten, schließlich gilt die Verordnung nur für Lebensmittel und das Verbot auf den offiziellen Verkauf im Einzelhandel.