Rupert Stadler vor dem Landgericht München Foto: dpa/Sven Hoppe

Im Münchener Audi-Prozess geht es nicht um Reue und Einsicht, sondern um Schadensbegrenzung, meint unser Kommentator.

Im Münchner Audi-Prozess um den VW-Abgasskandal wird gerade gefeilscht wie am Basar. Gerungen wird darum, ob der frühere Audi-Chef Rupert Stadler eine Millionensumme zahlen muss und ob sein Ex-Managementkollege Wolfgang Hatz mit Bewährung davonkommt. Das Geschacher ist Teil der deutschen Rechtsordnung. Besonders würdig wirkt es nicht. Fakt ist, dass das Gericht beide Ex-Topmanager des Betrugs für schuldig hält. Stadler schuldig durch Unterlassen eines Verkaufsstopps für Dieselautos mit Betrugssoftware. Hatz schuldig, weil diese unter seinen Augen entwickelt und von ihm toleriert wurde.

Trotzdem und obwohl das Duo im gesamten zweieinhalbjährigen Prozess durchgängig jede Mitschuld abgestritten hatte, öffnet ihnen das Gericht eine Tür zu Bewährungsstrafen. Betrogene Diesel-Käufer könnten das als Hohn empfinden, obwohl es entlastende Momente gibt. Stadler saß schon vier Monate in Untersuchungshaft, Hatz neun Monate, was bei Hatz gesundheitliche Spuren hinterlassen hat.

Taktisches Geständnis

Andererseits ist ein Geständnis zum jetzigen Zeitpunkt nur noch ein taktisches. Hatz und Stadler wissen, dass sie sonst ins Gefängnis müssen. Deshalb, nur deshalb hat der eine bereits gestanden und beim anderen ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit.

Ein Urteil mit Bewährungsstrafen für Topmanager wäre auch ein Fingerzeig für den in Braunschweig laufenden oder noch kommende Strafprozesse zum Dieselskandal. Wenn selbst Spitzenkräfte von Audi, der Keimzelle des Dieselbetrugs, nicht ins Gefängnis müssen, droht das Kollegen andernorts noch weniger. Wenn die sich abzeichnenden Münchner Urteile juristisches Resultat eines der größten Wirtschaftsskandale Deutschlands sind, dann haben kriminelle Manager nicht viel zu befürchten.