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Steuermythen halten sich hartnäckig

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Finanzen

Steuermythen halten sich hartnäckig

Viele Menschen schieben die Steuererklärung gerne vor sich her. „Lohnt sich eh nicht“, mag manch einer denken. Die Statistik spricht aber eine andere Sprache. Über diesen und weitere Steuermythen klären zwei Expertinnen auf.

Steuermythen halten sich hartnäckig

Eine Steuererklärung lohnt sich immer. Foto: Adobe Stock

Mythos 1: Eine Steuererklärung lohnt sich nicht. “Das können wir nicht bestätigen“, sagt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Es lohnt sich in der Regel schon, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Laut Statistischem Bundesamt, das alle zwei Jahre Steuerbescheide auswertet, ergab sich zuletzt eine durchschnittliche Erstattung von rund 1070 Euro.

In manchen Fällen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung sogar besonders. Ein Beispiel: „Hat ein Student nur ein halbes Jahr gearbeitet, wird der Lohnsteuerabzug trotzdem so berechnet, als hätte er zwölf Monate gearbeitet», sagt Bauer. Darum hat der Student in diesem Fall deutlich mehr Lohnsteuer bezahlt, als er eigentlich müsste. Die Differenz gibt’s mit der Steuererklärung zurück.

Mythos 2: Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das jedes Jahr tun. Das stimmt nicht. „Bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung ist man nicht automatisch dazu verpflichtet, auch jedes weitere Jahr eine Erklärung abzugeben“, sagt Daniela Karbe-Geßler, Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Es komme auf verschiedene Faktoren an, um zur Abgabe verpflichtet zu sein.

„So muss eine Abgabe dann erfolgen, wenn weitere Einkünfte erzielt werden, von denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde, zum Beispiel aus Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit“, so Karbe-Geßler.

Mythos 3: „Meine Freunde dürfen mir bei der Steuererklärung helfen. Das ist falsch. !Im engsten Familienkreis ist es erlaubt, einander kostenlos mit Rat und Tat zur Seite zu stehen“, sagt Karbe-Geßler. Dazu gehören neben Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern etwa auch Verlobte und Geschwister, nicht aber entfernte Verwandte wie Cousins und Cousinen und erst recht keine Freunde.

Mythos 4: Wenn Ehegatten die Steuerklassen-Kombination 3/5 haben, müssen sie immer eine Steuererklärung abgeben. Das stimmt teilweise. Hat die Ehefrau die Steuerklasse 3, der Ehemann die 5 und beide gehen arbeiten, müssen laut Bauer beide eine Steuererklärung einreichen. Angelika Mayr, dpa

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