Unterstützer der Hamas treten immer wieder in Deutschland auf. Foto: dpa/Christoph Soeder

Auch wenn die Hamas im Gazastreifen Gutes tut, muss sie sich den Terror ihrer Gefolgsleute zurechnen lassen, sagen deutsche Gerichte.

Es ist eine Gratwanderung, jedes Mal. Auf der einen Seite gilt für Vereine die Vereinigungsfreiheit des Grundgesetzes. Das ist ein Grundrecht, das nicht ohne Weiteres ausgehebelt werden kann. Andererseits dürfen Vereine ausdrücklich verboten werden. Das ist dann der Fall, wenn deren Zwecke sich gegen Strafgesetze richten oder wenn – wie im Falle der Hamas oft gegeben – sie dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderlaufen. Seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes 1964 hat der Bund 55 Vereine verboten, zusätzlich traf der Bann mehr als 100 Teilorganisationen von ihnen. Linksextremistische Vereine traf es ebenso wie rechtsextreme, die meisten Verbote wurden jedoch gegen ausländische Vereine ausgesprochen. Darunter waren auch immer wieder Vereine, die der Hamas nahestanden oder diese unterstützten.