Das Gericht stärkt die rechte biologischer Väter. Foto: dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht ändert seine Sicht in Fragen des Abstammungsrechts radikal. Das wird die Politik vor Probleme stellen, kommentiert Christian Gottschalk.

Mit seinem Urteil zum Vaterschaftsrecht hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ein nachösterliches Ei ins Nest gelegt. Das ist zwar nicht so gewaltig wie das richterliche Aus für den hingeschummelten Nachtragshaushalt im vergangenen Herbst, in dessen Folge die Suche nach vielen Milliarden Euro begann, die noch immer anhält. Gleichwohl ist schon jetzt absehbar, dass auch die aktuelle Entscheidung den Koalitionsfrieden eher nicht befördern wird. Das Gericht hat seine Rechtsprechung um 180 Grad geändert und hält es für möglich, dass ein Kind auch drei Elternteile haben kann. In Teilen der Koalition gibt es dafür Applaus, Justizminister Markus Buschmann (FDP) hatte freilich schon im Januar angekündigt, dass er das nicht haben will.