Die Modekette Peter Hahn hat ein Schutzschirm-Insolvenzverfahren beantragt. Foto: hotshop/Birgit Reitz-Hofmann via www.imago-images.de

Weitgehende Entwarnung für Kundinnen und Kunden von Peter Hahn: Auch die Geschäfte, die vor dem Insolvenzantrag getätigt wurden, sind abgesichert. Wie steht es mit der Retour von Waren?

Kundinnen und Kunden des Modehändlers Peter Hahn müssen zumindest bis Jahresende mit keinen Einschränkungen rechnen. Das teilte das Winterbacher Unternehmen auf Anfrage unserer Zeitung mit. Der Modehändler hatte am Montag ein Schutzschirm-Insolvenzverfahren beantragt.