Der Verurteile vor Prozessbeginn im Juni im Gerichtssaal im Landgericht Foto: dpa/Matthias Balk

Ein 24-Jähriger hatte mit seinem illegal auf 575 PS getunten Sportwagen auf der A9 bei Ingolstadt 2019 das Auto eines 22-Jährigen gerammt, der dabei ums Leben kam. Der Raser wurde verurteilt – und stand jetzt wieder vor Gericht. Warum?

Nach einer tödlichen Raserfahrt auf der Autobahn 9 mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde ist der Fahrer vom Landgericht Ingolstadt erneut zu einer mehr als dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer sprach den 26-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig und verurteile ihn zu drei Jahren und vier Monate Haft. Dem Angeklagten wurde auch der Führerschein entzogen (Az. 5Ks41Js 18694/19 (2)).

Der Mann war bereits im April 2021 in Ingolstadt entsprechend zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das damalige Urteil allerdings aufgehoben und es zur neuen Verhandlung nach Ingolstadt zurückverwiesen. In dem neuen Verfahren ging es insbesondere um die Frage eines möglichen Tötungsvorsatzes, den der BGH im ersten Urteil als unzureichend herausgearbeitet rügte.

Gericht sieht keinen Totschlag

Das Landgericht sah nun erneut aber kein Verhalten des Angeklagten, das eine Verurteilung wegen Totschlags rechtfertigen würde. Mit einem Tötungsdelikt, bei dem ein Täter auf ein Opfer etwa gezielt mit dem Messer losgehe, sei die Raserei des 26-Jährigen nicht zu vergleichen. Außerdem betonte der Richter, dass die Fahrt des Angeklagten nicht innerorts gewesen sei, wo man mit Fußgängern, Gegenverkehr oder querenden Fahrzeugen rechnen müsse.

Der Angeklagte war mit seinem auf 575 PS getunten und maximal 330 Stundenkilometer schnellen Sportwagen im Oktober 2019 auf der A9 bei Ingolstadt nachts mit mindestens 233 Kilometern pro Stunde gefahren, obwohl dort nur Tempo 100 erlaubt war. Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto hatte keine Überlebenschance.

„Dieser Pkw war ein absolutes Geschoss“, meinte der Vorsitzende Richter Gerhard Reicherl über das Tatfahrzeug. Der 26-Jährige habe damals „einfach nur rasen“ wollen.

Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte rund acht Jahre Gefängnis für den Angeklagten wegen Totschlags verlangt. Die Verteidiger sahen hingegen nur eine fahrlässige Tötung und hatten sich für eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe ausgesprochen. Sie ließen nun zunächst noch offen, ob sie wie beim ersten Urteil den BGH anrufen.

Der Rechtsanwalt, der als Nebenkläger den Vater des getöteten Mannes vertrat, kündigte hingegen bereits einen erneuten Revisionsantrag an. Es werde später nach Vorlage des schriftlichen Urteils entschieden, ob das Rechtsmittel zurückgezogen wird, sagte der Anwalt.

Richter Reicherl sagte, dass die Kammer zwischen den Interessen dieser beiden, des Angeklagten und des um seinen Sohn trauernden Vaters, habe abwägen müssen. „Das ist eigentlich unmöglich“, meinte der Kammervorsitzende. Der 26-Jährige sei „alles andere als der typische Angeklagte“. Er sei ein junger Mann, der ein glaubwürdiges Geständnis abgelegt habe. Von ihm seien keine weiteren Straftaten zu erwarten. Der Angeklagte hatte immer wieder sein Bedauern über den Tod des 22-Jährigen beteuert.