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Die Chancen, auf dem Cannstatter Wasen einen temporären Freizeitpark zu installieren, stehen derzeit schlecht. Das Land tritt auf die Bremse. Stattdessen sollen Schaustellern auf Stuttgarter Plätzen im Wechsel ihre Buden aufbauen können.

Bad Cannstatt - Die Chancen auf einen temporären Freizeitpark stehen schlecht. Laut Landesverordnung sind derartige Veranstaltungen nicht möglich. „Das ist schade“, bedauert auch Wasenbürgermeister Thomas Fuhrmann, „wir sind aber weiter in Kontakt mit dem Land.“ Baden-Württemberg ist entsprechend vorsichtig und will nichts riskieren. Andere Bundesländer gehen einen Schritt weiter. „In Nordrhein-Westfalen ist genau definiert, was möglich ist“, erläutert Mark Roschmann, der Vorsitzende des Schaustellerverbandes Südwest. Dort seien temporäre Freizeitparks daher möglich. Fuhrmann und die Schausteller haben sich mit Vertretern der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft zum Runden Tisch getroffen, um aus den vorliegenden Konzepten für einen temporären Freizeitpark ein umsetzbares zu gestalten. Das war vom Wirtschaftsausschuss gefordert worden. Das Gesundheitsamt sollte auch das Hygienekonzept der Freizeitparks anschauen, um mögliche Anhaltspunkte zu erhalten.

Auftrag ist erteilt

Bis entsprechend positive Signale vom Land kommen, sollen die Schausteller, die seit den Weihnachtsmärkten keine Einnahmen mehr generieren konnten, aber nicht weiter darben. Auf verschiedenen Plätzen in der Landeshauptstadtsollen Stuttgarter Schausteller die Möglichkeit bekommen, ihre Buden aufzubauen. Acht bis zehn Stellen kämen dabei in Betracht. „Der Auftrag ist erteilt“, so Fuhrmann. Amt für öffentliche Ordnung und Tiefbauamt sollen prüfen, an welchen städtischen Flächen dies möglich ist. Und auf den landeseigenen Plätzen werde mit dem Land verhandelt, macht der Wasenbürgermeister deutlich. Er geht davon aus, dass ab den Sommerferien die Schausteller zum Zuge kommen können.

Gemeinderat unterstützt Schausteller

Etwa 38 Stuttgarter Schausteller kämenin den Genuss, rechnet Roschmann vor. Damit alle zum Zug kommen, könne etwa alle 14 Tage gewechselt werden. Das müsse noch geregelt werden. Fahrgeschäfte sind nicht vorgesehen. „Das käme ja einer Veranstaltung gleich, die genehmigungspflichtig, aber derzeit nicht zulässig ist.“ Der Wirtschaftsausschuss steht ebenfalls hinter den Schaustellern. In nicht-öffentlicher Sitzung wurde Ende Juni das Thema ausführlich diskutiert. In einem gemeinsamen Antrag von SPD, FDP und Freien Wählern waren einige Fragen gestellt worden, die voraussichtlich in der nächsten Ausschusssitzung öffentlich behandelt werden. In den Konzepten geht es weniger um ein „Volksfest light“ als um die Möglichkeit analog zu den Freizeitparks, die ja wieder Publikum empfangen dürfen, Besuchern ein Unterhaltungsprogramm zu bieten. Bierzelte kommen im Konzept nicht vor.