Der Entwurf der Kindergrundsicherung soll am Mittwoch, den 5. Juli, verabschiedet werden. Foto: IMAGO/epd/IMAGO/Detlef Heese

Die Kindergrundsicherung kommt. Nach vielen Diskussionen hat die Regierung ein Gesetz entworfen, das Familien finanziell unterstützen soll. Wie hoch der Betrag des Kindergeld-Nachfolgers sein soll – ein Überblick.

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut, wie eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt. Das sei ein „nicht hinnehmbarer Zustand in einem so reichen Land wie Deutschland“, heißt es in einem Beschluss der Grünen aus 2019.

Jahrelang wurde diskutiert, wie Familien besser unterstützt werden können und jetzt hat die Ampel-Koalition beschlossen: Die Kindergrundsicherung kommt.

Was ist die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung soll die Chancen, für alle Kinder verbessern und Armut bekämpfen. Dafür sollen verschiedene staatliche Leistungen für Kinder und Familien mit Kindern gebündelt werden. Sozialverbände, Kinderschutz- und Familienorganisationen fordern das seit Jahren.

Bisher gibt es verschiedene Leistungen für Familien mit Kindern, wie das monatliche Kindergeld oder der Kinderzuschlag für Menschen mit geringen Einkommen. Diese müssen aber teilweise bei verschiedenen Behörden auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden. Die Kindergrundversicherung soll die verschiedenen Leistungen bündeln.

Betrag auch von Einkommen der Eltern abhängig

Die finanzielle Unterstützung besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil ist ein Garantiebetrag, der für alle Kinder gleich ist, unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen. Er soll mindestens die Höhe des jetzigen Kindergelds, also 250 Euro, betragen. Angedacht ist, dass Kinder, die erwachsen sind, aber noch studieren oder in der Ausbildung sind, diesen Garantiebetrag direkt bekommen. Der zweite Teil richtet sich dann nach dem Elterneinkommen und ist ein Zusatzbeitrag. Je weniger die Eltern verdienen, desto höher soll er ausfallen.

Zwei statt zwölf Milliarden Euro

Für den Start de Kindergrundsicherung ab 2025 plante das Finanzministerium bisher zwei Milliarden Euro ein. Das Familienministerium hatte ursprünglich zwölf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Kindergrundsicherung gefordert.

„Mit zwei Milliarden Euro mehr im Jahr beseitigen Sie keine Kinderarmut. Das ist ausgeschlossen“, warnte Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Wer sonst gern mit Wumms und Doppel-Wumms agiert, darf nicht auf Kosten armer Kinder sparen“, sagte er unserer Redaktion.