Im Streit um den Weiterbau der Moschee in Leinfelden-Echterdingen hat sich der Moscheeverein an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewandt. Gleichzeitig haben die Stadt und der VKBI wieder den Gesprächsfaden aufgenommen.
Zwei Gerichte haben sich schon mit dem Streit zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und dem Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) um den Weiterbau der Moschee im Oberaichener Gewerbegebiet beschäftigt. Nun könnte es am Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergehen. Der VKBI hat ein Gespräch mit einem BGH-Anwalt geführt. Dieser hat – um die gesetzte Frist zu wahren – Revision gegen das Berufungsurteil des Stuttgarter Oberlandesgericht eingelegt.
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