Das Landgericht Rottweil wies die Klage ab. (Archivbild) Foto: dpa/Silas Stein

Am Mittwoch hat das Landgericht Rottweil eine Klage wegen eines mutmaßlichen Schadens durch eine Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Ein Mann wirft Biontech vor, infolge einer Impfung auf einem Auge fast vollständig erblindet zu sein.

Das Landgericht Rottweil hat am Mittwoch eine Klage wegen eines mutmaßlichen Schadens durch eine Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Geklagt hat ein 58 Jahre alter Mann. Er wirft dem Impfstoff-Hersteller Biontech vor, infolge einer Corona-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein.

Der Mann verlangt vom Mainzer Unternehmen 150 000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen sind. Die 2. Zivilkammer sah die Voraussetzungen für Ansprüche aber als nicht gegeben an, wie das Landgericht mitteilte. Der Kläger kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Und es ist auch nicht die erste Entscheidung eines Gerichts in diesem Zusammenhang.