Während etwa Wüstenrot die Jahresentgelte weitgehend abschaffte, strich Schwäbisch Hall die Gebühren nur bei älteren Verträgen. Foto: dpa/Marijan Murat

Der Bundesgerichtshof hat jährliche Kontoentgelte bei Bausparverträgen untersagt, doch manche Klauseln beschäftigen weiter die Gerichte. In etlichen Fällen bleibt die Rechtslage hart umkämpft.

Vor mehr als einem Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Jahresentgelte auch in der Ansparphase von Bausparverträgen unzulässig sind – doch in etlichen Fällen bleibt die Rechtslage umkämpft. Einige Bausparkassen sehen ihre jährlichen Kontoentgelte von dem BGH-Urteil unberührt und halten daran fest. Dagegen klagen die Verbraucherzentralen.