Bürgergeld-Empfänger bekommen ab dem 1. Januar 2024 mehr Geld. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer/IMAGO/Michael Gstettenbauer

Das Bürgergeld wird im kommenden Jahr deutlich steigen. Das Bundeskabinett hat die Erhöhung nun auf den Weg gebracht. Die Anhebung verringere Anreize zu arbeiten, kritisieren die einen. Die Erhöhung ist noch viel zu niedrig, sagen andere.

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund 12 Prozent mehr Geld bekommen. In Berlin hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschlossen.

Heil hatte die Anhebung bereits Ende August angekündigt. Seitdem wird in Deutschland kontrovers darüber diskutiert. Parallel dazu steigen auch die Leistungen für Asylbewerber.

Starker Anstieg wegen neuer Berechnungsmethode

Der Regelsatz für das Bürgergeld wird - wie früher bei Hartz IV - jährlich an Preise und Löhne angepasst. Die Erhöhung hinkte in der Vergangenheit der Inflationsentwicklung allerdings oft hinterher. Mit der Einführung des Bürgergelds in diesem Jahr wurde auch die Berechnung geändert. Nun wird auch die aktuelle Inflation berücksichtigt. Laut Heil wurde das Bürgergeld durch die neue Systematik „inflationsfester und damit auch krisenfester“.

61 Euro mehr im Monat

Für Alleinstehende wird das Bürgergeld zum 1. Januar um 61 auf 563 Euro erhöht. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 Euro statt wie bisher 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen künftig 471 Euro (bisher 420). Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steigt der Satz von 348 auf 390 Euro. Für die Kleinsten von 318 auf 357 Euro. Die Erhöhung soll insgesamt laut Verordnungsentwurf rund 4,5 Milliarden Euro kosten.

Zu viel oder zu wenig - Kritik von verschiedenen Seiten

CDU-Chef Friedrich Merz und die Union hatten den Schritt kritisiert. So gebe es ein Problem mit dem Lohnabstandsgebot, nach dem die Sozialleistungen spürbar unter den Löhnen liegen sollen, kritisierte Merz. Arbeitsanreize sollten nicht verloren gehen, Arbeit solle sich lohnen. AfD-Chefin Alice Weidel hatte das Bürgergeld als „Migrationsmagnet“ bezeichnet. Linke und Sozialverbände kritisierten die Bürgergeld-Anhebung dagegen mit Blick auf die hohen Lebensmittel und Energiepreise als zu spät und zu niedrig.

SPD: Unionskritik nicht redlich

Die SPD hält der Union entgegen, dass das Lohnabstandsgebot auch durch höhere Einkommen erreicht werde. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt sagte am Mittwoch: „Richtig bleibt auch weiterhin: Wer arbeitet, hat immer mehr.“ Der Mindestlohn sei seit Anfang 2022 prozentual stärker gestiegen als das Bürgergeld (vormals Hartz IV). Heil hatte CDU/CSU zudem vorgeworfen, der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro nicht zugestimmt zu haben - deshalb seien die Argumente von Merz nicht redlich.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte den Kabinettsbeschluss am Mittwoch. „Dass rund fünf Millionen Menschen mehr Bürgergeld erhalten, ist angesichts galoppierender Preise eine gute und notwendige Entscheidung für die Betroffenen“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. Diese bräuchten die Erhöhung dringend.

Berechnung des Bürgergelds auf Basis von Statistiken

Die jährliche Anpassung des Bürgergelds erfolgt auf der Basis von statistisch erfassten Daten von rund 60 000 Haushalten. Es wird ein bestimmter Bedarf unter anderem für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat festgestellt. So kommt der Regelsatz zustande. In den aktuell 502 Euro für einen Erwachsenen sind etwa 174 Euro für Nahrung und Getränke, rund 49 Euro für Freiheit/Unterhaltung/Kultur und 45 Euro für Telekommunikation/Post enthalten.

Auch Leistungen für Asylbewerber steigen

Parallel zur Erhöhung der Bürgergeldsätze werden zugleich die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung im Land jährlich angepasst. „Prozentual genauso wie die Regelsatzanhebung“, teilte eine Sprecherin des Bundessozialministeriums auf Nachfrage mit.

Wer in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat, über den noch nicht entschieden wurde, oder wer eine sogenannte Duldung hat, bekommt kein Bürgergeld, sondern Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach derzeitigem Stand sind das laut Bundessozialministerium für Alleinstehende 182 Euro sogenanntes Taschengeld. Dazu kommen 228 Euro für den sogenannten notwendigen Bedarf: etwa Ernährung, Unterkunft, Heizung oder Kleidung.