Um Verbrechen der Aggression zu verfolgen, hat der Internationale Gerichtshof nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Foto: imago images / Steinach/Sascha Steinach

Dass Wladimir Putin eines Tages wegen seines Angriffs auf die Ukraine vor Gericht steht, wäre gerecht. Die Außenministerin will daran arbeiten, das möglich zu machen. Doch es wird nicht funktionieren, kommentiert unsere Korrespondentin Rebekka Wiese.

Manche Ideen sind zu schön, um wahr zu sein. Zum Beispiel diese: Der russische Präsident Wladimir Putin muss sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof für seinen Angriff auf die Ukraine verantworten. Genau das hat Annalena Baerbock (Grüne) jetzt gefordert. Weil die Hürden für eine Strafverfolgung zu hoch seien, wolle Deutschland mit anderen Partnern das Völkerrecht überarbeiten, sagte die Außenministerin.

Warum der Internationale Strafgerichtshof den russischen Angriffskrieg bislang nicht strafrechtlich verfolgen kann, lässt sich mit Vernunft kaum erklären. Hier zeigt sich mal wieder: Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe. Und absehbar wird sich das nicht ändern. Baerbocks Wunsch ist nachvollziehbar – aber kaum umsetzbar.

Kompliziertes Vorhaben

Das Völkerrecht zu überarbeiten, ist kompliziert – allein, weil so viele Akteure mit ganz unterschiedlichen Interessen betrifft. Deshalb dauerte es damals auch, bis überhaupt ein Internationaler Strafgerichtshof geschaffen werden konnte. Anerkannt haben ihn bis heute nur 123 Staaten. Russland und die Ukraine gehören nicht dazu.

Das Verbrechen der Aggression zählte lange nicht zu den Zuständigkeiten des Strafgerichtshofs, erst seit fünf Jahren darf er sich darum kümmern – theoretisch. Doch er darf deswegen nur Staaten verfolgen, die seinem Statut beigetreten sind. So ist Russland fein raus.

Andere Möglichkeiten

Trotzdem wäre es falsch, den Internationalen Strafgerichtshof für machtlos zu halten. Wegen Kriegsverbrechen ermittelt er bereits gegen Wladimir Putin, dem die Verschleppung ukrainischer Kinder vorgeworfen wird. In diesem Bereich hat der Internationale Strafgerichtshof mehr Möglichkeiten – und er ist bereit, sie zu nutzen.

Für den Moment scheint es am aussichtsreichsten, sich auf die Mittel im Völkerrecht zu konzentrieren, die es bereits gibt. Für ein bisschen mehr Gerechtigkeit kann das Recht eben doch oft sorgen – trotz aller Unzulänglichkeiten.