Muss er vor Gericht? Wladimir Putin. Foto: dpa/Sergei Bobylev

Wladimir Putin wird nun mit Haftbefehl gesucht – die Erfahrungen damit sind eher ernüchternd, kommentiert unser Redakteur Christian Gottschalk.

Es ist das stärkste Zeichen, welches der Internationale Strafgerichtshof senden konnte. Einen Haftbefehl gegen einen amtierenden Präsidenten zu erlassen, hat sich das Haager Gericht bisher nicht oft getraut. Gegen Omar al-Baschir, den damaligen Machthaber im Sudan und gegen Muammar al-Gaddafi, den Tyrannen in Libyen zum Beispiel. Und jetzt also Wladimir Putin.

Und es ist zu befürchten, dass sich auch die Geschichte wiederholen könnte. Mit dem Haftbefehl ist das juristische Vorgehen gegen den russischen Kriegstreiber nämlich erst einmal beendet. Gerichtsverfahren in Abwesenheit sind in Den Haag nicht möglich. Dass Putin von Russland ausgeliefert wird, ist undenkbar. Vertragsstaaten des Gerichtshofs sind nun zwar verpflichtet, Putin festzunehmen, wenn er ihr Territorium betritt – doch das hat schon bei Baschir nicht funktioniert. Viele afrikanische Staaten sprachen seinerzeit von Kolonialjustiz. Auch wenn der Westen nun jubiliert und die Entscheidung aus Den Haag völlig richtig gewesen ist: Nicht alle Länder werden damit einverstanden sein, und Russland wird die Geschichte verdrehen. Dem gilt es massiv auf allen Kanälen entgegenzusteuern.