Nicht nur in Italien macht die Hitze den Menschen zu schaffen. Foto: dpa/Cecilia Fabiano

In Südeuropa klettert das Thermometer teils über die 40-Grad-Marke. Manche Reisende denken nun vielleicht darüber nach, die Reise nicht anzutreten. Doch welche Rechte haben sie überhaupt?

In weiten Teilen Südeuropas machen Temperaturen um die 40 Grad tagsüber und 30 Grad nachts den Menschen zu schaffen. Am Dienstag wird in Italien und anderen Ländern im Mittelmeerraum der Höhepunkt der bislang heftigsten Hitzewelle des Sommers erwartet.

Kann man die Reise aufgrund der Hitze stornieren?

Das Recht, wegen großer Hitze eine gebuchte Reise gegen volle oder anteilige Rückzahlung zu stornieren oder abzubrechen, haben Urlauberinnen und Urlauber nicht, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Im Sinne einer Mängelgewährleistung müsse man dem Reiseveranstalter sagen können, er habe irgendeinen Fehler gemacht, erläutert Degott: „Irgendwas hat nicht funktioniert und deswegen ist die Fortsetzung oder der Antritt der Reise unzumutbar.“ Das werde man allein aufgrund der Wetterbedingungen aber nicht sagen können.

Greift die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung greift in einer Hitzesituation übrigens auch nicht per se, sagt Degott. Diese decke nur plötzliche schwere Erkrankungen ab. Habe jemand beispielsweise einfach einen hohen Blutdruck und vertrage die Hitze nicht gut, sei das sicherlich keine plötzliche schwere Erkrankung. „Da muss schon vieles extrem zusammenkommen.“ Erst dann könne man probieren, entstandene Stornokosten auf diesem Weg zurückzuerhalten.

Was ist bei Bränden im Urlaubsort?

Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, ohne Gebühren zu stornieren, wenn ihre Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände absehbar erheblich beeinträchtigt ist. Laut Rechtsanwalt Roosbeh Karimi aus Berlin sei etwa ein Brand in der Nähe des Hotels mit Asche und Rauch in der Luft ein solcher Grund. Beginnt die Reise aber erst in ein paar Wochen, gibt es kein Recht auf kostenlose Stornierung. Karimi rät, allenfalls kurzfristig zu stornieren. Denn es dürfte sich nicht sicher vorhersagen lassen, wann die Feuer gelöscht sein werden. Für die Stornierungsfrage aber kommt es genau darauf an. Wird die konkrete Reise des Urlaubers erheblich beeinträchtigt? Das lässt sich Wochen im Voraus nicht beantworten. Laut Karimi außerdem wichtig: Die gebuchte Urlaubsregion muss betroffen sein - ein Brand irgendwo im Land reicht als Grund nicht aus.

Für Pauschalurlauber gelten bei Reisewarnungen die gleichen Rechte wie während der Corona-Pandemie, erklärt Karimi. „Bei außergewöhnlichen Umständen können Urlauber kostenlos zurücktreten“. Dazu zählen Waldbrände genauso wie politische Gefahren und Ausbrüche gefährlicher Krankheiten. Individualreisende könnten sich aber nicht darauf verlassen, kostenfrei zu stornieren.

Was wenn die Klimaanlage nicht funktioniert?

Was gilt, wenn man zum Beispiel ein Hotel gebucht hat, für das der Veranstalter volle Klimatisierung zugesagt hat, die Klimaanlage dann aber nicht funktioniert? „Da sind wir natürlich schon massiv im Gewährleistungsbereich und da wäre der Veranstalter in der Pflicht“, erklärt Reiserechtler Degott. „Nicht deshalb, weil er für die Hitze was kann, sondern weil er für den Ausfall der Klimaanlage verantwortlich ist.“

Erderwärmung in Europa
Weltweit ist Hitze nach Angaben der UN-Organisation für Meteorologie eines der tödlichsten Wetterereignisse überhaupt. Laut einer aktuellen Studie kamen durch die hohen Temperaturen im vergangenen Sommer allein in Europa mehr als 60.000 Menschen ums Leben. Experten zufolge schreitet die Erderwärmung in Europa doppelt so schnell voran wie im globalen Durchschnitt.