Könnte ein Gemarkungswechsel den Schanzacker (oben) am Fuße des Hohenaspergs (Mitte links) langfristig erhalten? Foto: Werner Kuhnle

Asperg und Tamm bereiten Petition gegen eine generelle Bebauung des Schanzacker-Areals vor. Ein Gutachten aus dem Ludwigsburger Rathaus hält die Bebauung mit einer Lea für fragwürdig. Wie reagiert das Land?

Drei Kommunen, zwei Gutachten, eine Einschätzung: Der Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (Lea) ist baurechtlich nicht zulässig. Zu dieser Einschätzung kommt eine Freiburger Kanzlei, die im Auftrag der Stadt Ludwigsburg ein Gutachten erstellt hat. Auch die Hintertür Sonderbauvorschriften kann nach Ansicht der Juristen nicht genommen werden: Die Voraussetzungen fehlen. Für den Bau würde zudem ein „archäologisches Bodendenkmal“ zerstört, die Erschließung sei weder bauplanungs- noch ordnungsrechtlich gesichert, der Brandschutz problematisch.