Foto: Willi Schraffenberger

In den Gärten ist viel Grünschnitt angefallen. Wohin damit? Immer wieder werden die Pflanzenreste verbrannt – verbotenerweise. Die Stadt bietet Alternativen: Abgabe im Wertstoffhof und Abholung auf Abruf.

Rohracker - Zusammengerechtes Laub, verdorrte Pflanzen, Äste von zurückgeschnittenen Büschen, Überreste von gefällten Bäumen – in den Hobbygärten fällt im Oktober viel Grüngut an. Wohin damit? Immer wieder greifen Gartenbesitzer zum Feuerzeug und verbrennen kurzerhand die Gartenabfälle. Rauchsäulen stehen überm Wangener Berg, am Götzenberg in Uhlbach oder im Gartengebiet zwischen Rohracker und Sillenbuch – zum Leidwesen der Anwohner. „Ich bin wegen der besseren Luft hierher gezogen, ärgere mich deswegen über die Rauchschwaden, die über den Ort ziehen“, schreibt ein Anwohner aus Rohracker. Auch in den Bezirksämtern gehen immer wieder Klagen über die Gartenfeuer ein.

Die gesetzliche Situation ist eindeutig: „Grundsätzlich gilt: Das Verbrennen von Grüngut ist in Stuttgart nicht erlaubt“, sagt Anna Sendler von der Pressestelle der Stadt Stuttgart nach Rücksprache mit dem Umwelt- und Ordnungsamt. Beim Verbrennen handle es sich um eine Umweltordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Für Bürgerinnen und Bürger besteht eine generelle Pflicht zur Verwertung von Abfällen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor. Weitere Landesverordnung verstärken das Verbrennungsverbot – auch wenn das Grüngut „kontrolliert in Tonnen“ angezündet wird.

Wer sich nicht daran hält, kann empfindlich bestraft werden. „Abhängig von Faktoren wie die Menge der Grünguts oder die Art der Belästigung der Anwohner kann das Bußgeld bis zu 1500 Euro betragen“, warnt Sendler. Die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes seien durchaus angewiesen, unerlaubte Feuer zu verfolgen. „Sie sind im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten auch in den Gartengebieten unterwegs und kontrollieren“, so Sendler. Die Anwohner könnten aus Sicht der Stadtverwaltung sicherlich auch die Polizei alarmieren.

Doch welche Alternativen stehen den Gartenbesitzer zur Verfügung? Die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) bietet ihnen mehrere Möglichkeiten. Vor 14 Jahren hat die AWS das Projekt „Grüngut auf Bestellung“ eingeführt – durchaus mit Erfolg. Bürger können sich per Telefon, per Postkarte oder übers Internet beim städtischen Betrieb melden. Das angemeldete Grüngut wird dann drei bis vier Wochen danach am Wohnort des Stuttgarters abgeholt. Über den genauen Abholtermin wird der Kunde informiert und kann dann seine Grüngutsäcke oder Bündel rechtzeitig vor seinem Haus abstellen. „Die Abfallwirtschaft Stuttgart hat mit der Grüngutsammlung auf Abruf im vergangenen Jahr 319 Tonnen gesammelt. Nachteil dieser Variante: Die Kunden müssen das Grüngut einige Wochen lagern, und der Grünschnitt wird nicht direkt im eventuell weit entfernten Garten, sondern nur in den Wohngebieten aufgenommen.

Die meisten Gartenbesitzer entscheiden sich deswegen gleich für die zweite Variante: Auf den Stuttgarter Wertstoffhöfen – beispielsweise am AWS-Standort Einöd in Hedelfingen können Stuttgarterinnen und Stuttgarter bis zu zwei Kubikmeter Grüngut pro Tag in die aufgestellten Container kippen – kostenlos. Der Stammdurchmesser dürfe allerdings nicht mehr als zwei Meter betragen, sagt Sendler. Im vergangenen Jahr kamen auf diese Weise auf den Wertstoffhöfen 2200 Tonnen Grüngut zusammen.

Auch auf den Sammelplätzen des Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt in der Epplestraße in Möhringen oder am Kompostplatz in Zuffenhausen herrscht zurzeit Betriebsamkeit. Auch dort dürfen Bürger ihre Grüngut-Abfälle vorbeibringen. Im vergangenen Jahr wurden dort 29 053 Tonnen angenommen und weiterverarbeitet.

In vielen Fällen müssen die Gartenbesitzer allerdings einige Kilometer Fahrt zur nächsten Abgabestelle in Kauf nehmen, zudem sind die Annahmestellen am Samstagnachmittag oder Sonntag, wenn die viele Freizeitgärtner Zeit für den Rückschnitt haben, nicht mehr geöffnet. Wangens Bezirksbeiräte regten deswegen vergangenes Jahr eine Abladestelle – wie bereits vor Jahren geschehen – am Rande des Parkplatzes auf der Wangener Höhe an. Ohne Erfolg. „Für eine ausreichende Sammlung während der Vegetationsperiode von Frühjahr bis Herbst fallen etwa dreißig Abholungen pro Sammelstelle an, was zu hohen Kosten führen würde“, sagt Sendler. Eine Finanzierung der Kosten über die Müllgebühren scheide aus, da die in Frage kommenden Grundstücke nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen sind. Die Finanzierung über die Müllgebühren würde somit eine Quersubventionierung zu Lasten der Gebührenzahler bedeuten und somit gegen den Gleichheitssatz im Gebührenrecht verstoßen. „Die Finanzierung müsste also durch Mittel aus dem städtischen Haushalt erfolgen“, so Sendler. Aufgrund der Ungleichbehandlung der Bürger und der hohen finanziellen Belastung werde daher von dieser Zusatzleistung abgesehen.