Wespen sind laut dem Naturschutzbund Nabu Baden-Württemberg nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Foto: IMAGO/epd/IMAGO/Heike Lyding

Er wollte mit einer Zigarette Wespennester bekämpfen – mit der illegalen Aktion löst ein Mann im Zollernalbkreis einen Großeinsatz der Feuerwehr aus.

Ein Mann hat wohl mit einer Zigarette versucht, mehrere Wespennester an seinem Haus in Ratshausen (Zollernalbkreis) zu bekämpfen - und dabei einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Die Nester gerieten am Montag nach Polizeiangaben in Brand, es gab eine enorme Rauchentwicklung.

30 Feuerwehrleute rückten demnach mit sieben Fahrzeugen an und verhinderten, dass sich die Flammen auf das Gebäude ausbreiteten. Verletzt wurde niemand. Welche Konsequenzen der Fall für den Mann hat, war zunächst unklar.

Wespen sind geschützt

Wespen sind laut dem Naturschutzbund Nabu Baden-Württemberg nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Sie dürften nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihr Nest dürfe nicht zerstört werden. Wer so etwas mache, müsse in Baden-Württemberg mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Wespennester können demnach nur im Einzelfall entfernt werden, etwa in der Nähe von Kindern. Das muss dann fachgerecht geschehen. Werden Wespen etwa an der Kaffeetafel lästig, rät der Nabu, ihnen zur Ablenkung woanders zum Beispiel eine Schale Zuckerwasser anzubieten.