Die Heizkosten gehen zurzeit durch die Decke. Nun hilft der Staat Wohngeldempfängern mit einem Zuschuss, der auch nicht gepfändet werden darf. Foto: dpa/Marcus Brandt

Auf die Frage eines Lesers zum Heizkostenzuschuss hat die Bundesregierung Anfang Februar erst einmal passen müssen. An diesem Mittwoch wird das Anliegen aus Esslingen im Bundestag doch noch erfüllt.

Die Energiepreise sind in aller Munde, erste Abhilfe wird an diesem Mittwoch mit dem einmaligen Heizkostenzuschuss für Geringverdiener geschaffen. Bis zuletzt verhandelten die Koalitionsfraktionen am Dienstag noch über die Höhe, weil die von der Bundesregierung Anfang Februar vorgeschlagenen 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt in sechs Wochen von der Realität überholt worden sind. 250 Euro waren im Gespräch, aber noch nicht Konsens.

Eine Änderung des Regierungsentwurfs war da aber bereits unstrittig. Die Ampel sei sich „einig, dass es keine Verrechnung mit anderen Leistungen geben darf“, so Bernhard Daldrup, der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion: „Dazu zählt für uns auch der Schutz des Zuschusses vor einer Pfändung.“ Er deutet auch an, dass anfangs daran nicht unbedingt gedacht worden war: „Mit einer möglichen Pfändung liefen wir Gefahr, die Menschen in Not noch mit Energie- oder Gassperren zu drangsalieren.“

Der Initiator freut sich riesig

Dass es nun anders kommt, hat mit Gerhard Seil aus Fellbach zu tun. „Ich freue mich riesig, dass dieser Punkt ins Gesetz kommt“, sagt der auf Privatinsolvenzen spezialisierte Rechtsanwalt einer Esslinger Kanzlei.

Er war es, der sich rund um den Kabinettsbeschluss zum Heizkostenzuschuss am 2. Februar an unsere Redaktion wandte und auf die Pfändungsproblematik hinwies, durch die der Zuschuss gerade bei denen, die ihn am dringendsten brauchen, verpuffen würde. Seine Nachricht erreichte den zuständigen Kollegen im Hauptstadtbüro, der noch am selben Tag das federführende Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen von Klara Geywitz (SPD) damit konfrontierte. „Mit diesem konkreten Fall bin ich gerade tatsächlich überfragt“, gestand deren Sprecherin. Die Journalistin Ute Welty bestand als Leiterin der Bundespressekonferenz an jenem Tag auf eine Nachreichung der Antwort. Am Abend hieß es dann, der Umgang mit Pfändungen sei „nicht explizit geregelt“ im Gesetzentwurf: „Wir werden mit den beteiligten Ressorts prüfen, wie wir da nachsteuern können.“

Nachbesserungswunsch des Ministeriums

So ist es passiert. Die Fachleute der Regierung – neben dem Geywitz-Ressort waren das Sozial- wie das Bildungsministerium wegen der betroffenen Azubis und Studierenden beteiligt – merkten schnell, dass der Hinweis nur zu berechtigt war. Wie in der Gesetzgebungspraxis üblich, legte die Regierung dazu keinen neuen Vorschlag vor, sondern übermittelte im parlamentarischen Verfahren den Nachbesserungswunsch den Regierungsfraktionen. Die Abgeordneten wollen nun an diesem Mittwoch die Hand heben für das Anliegen von Gerhard Seil.

Der hat bei aller Freude über das Erreichte ein noch größeres Ziel. Er setzt sich dafür ein, dass in der Öffentlichkeit viel aktiver für die Möglichkeit einer Privatinsolvenz geworben wird – als Alternative dazu, Strom oder Gas abgedreht zu bekommen. Erst am Dienstag war wieder ein Pizzeriabesitzer bei ihm, für den es nach den Corona-Shutdowns hochverschuldet nicht mehr weitergeht.