Das Heizungsgesetz soll ab 1. Januar gelten. Es setzt stark auf die Nutzung von Wärmepumpen. Foto: epd/Heike Lyding

Monatelang stritt die Ampel über das Heizungsgesetz. Nun sind sich SPD, Grüne und FDP doch einig geworden – und das Gesetz könnte noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren.

Es ist eine erlösende Nachricht für SPD, Grüne und FDP. Die Ampel-Koalition hat sich im Streit um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt. Mehr wollten die Parteien am Dienstag eigentlich gar nicht verraten. Denn worauf man sich geeinigt hat, darüber soll erst im weiteren Verlauf der Woche gesprochen werden. Doch dann drangen immer mehr Informationen an die Öffentlichkeit und später nahmen auch Ampel-Politiker Stellung.

Demnach hat sich die Koalition darauf verständigt, dass das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Jede neu eingebaute Heizung soll dann möglichst mit mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Das bedeutet ein Ende der klassischen Gas- oder Ölheizung.

Laut Koalitionseinigung soll der Austausch einer Heizung künftig mit mindestens 30 Prozent des Kaufpreises gefördert werden. Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen können weitere 30 Prozent Förderung erhalten. Wer seine Heizung besonders schnell austauscht, der bekommt weitere 20 Prozent. Die Förderung soll aber bei maximal 70 Prozent gedeckelt werden. Das Geld für die Förderung soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.

Offen war zuletzt auch, welche Kosten auf Mieter zukommen. Die Koalition hat sich aber offenbar auch dazu geeinigt. Demnach sollen sich Vermieter die Kosten für die Umbauten über eine erhöhte Modernisierungsumlage von künftig 10 Prozent von ihren Mietern wiederholen können. Gleichzeitig verspricht die Koalition, dass die Jahresmiete durch eine neue Heizung um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter steigen soll. Bisher lag diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.

Funktionierende Gasheizungen sollen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. Gasheizungen sollen aber ab 2029 mit mindestens 15 Prozent „grünen Gasen“ betrieben werden. Dieser Anteil soll auf 30 Prozent 2035 und 60 Prozent 2040 steigen. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff. Allerdings sollen ab Januar 2024 Gasheizungen nur nach einer Beratung verkauft werden dürfen, in der Handwerker auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und mögliche finanzielle Belastungen hinweisen. In den kommenden Jahren wird erwartet, dass das Heizen mit Gas durch den steigenden CO2-Preis deutlich teurer wird.

Die Einigung soll nun zunächst von Beamten im Bundeswirtschaftsministerium in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Bis um drei Uhr morgens am Dienstag sollen die Verhandler in ihrer finalen Runde getagt haben, hieß es aus Fraktionskreisen. Am Ende machten es die Fraktionsvorsitzenden und ihre Stellvertreter unter sich aus und einigten sich. Die Berichterstatter, die als einfache Abgeordnete den Gesetzentwurf mitverhandelt hatten, waren schon seit Samstagmittag nicht mehr eingebunden.

Verabschiedung vor der Sommerpause scheint möglich

Die beteiligten Fraktionsvizes kommentierten am Dienstagnachmittag noch ihre Sicht auf die Einigung. Julia Verlinden und Andreas Audretsch von den Grünen sagten: „Das Gebäudeenergiegesetz ist ein großer Schritt für den Klimaschutz.“ Die SPD-Politiker Matthias Miersch und Verena Hubertz betonten, dass Mieter nicht über Gebühr belastet würden. „Aus Sicht der FDP-Fraktion ist besonders wichtig, dass niemand zu etwas verpflichtet wird, bevor eine kommunale Wärmeplanung vorliegt“, sagten Lukas Köhler und Carina Conrad von den Liberalen.

Unions-Fraktionsvize Jens Spahn kommentierte höhnisch: „Und täglich grüßt das Murmeltier: Wie viele Male will sich die Ampelkoalition eigentlich noch zum Heizungsgesetz einigen?“ Er bemängelte, dass noch immer kein Gesetzestext vorliege, die Ampel jedoch noch nächste Woche im Bundestag entscheiden wolle.

Das Ziel der Ampel-Koalition, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, scheint mit der nun getroffenen Einigung jedoch erreichbar. Am Montag beginnt die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. An diesem Tag ist eine weitere Expertenanhörung geplant, die jedoch wohl keine Auswirkungen auf das Gesetz mehr haben dürfte. Am Donnerstag könnte dann der Bundestag und am Freitag der Bundesrat das Gesetz verabschieden.