Das Entgeltgleichheitsgebot besagt, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht aufgrund des Geschlechts schlechter bezahlt werden darf. Foto: imago images/Westend61/Daniel Ingold

Die Bundesregierung stellt eine relativ geringe Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern fest. Grundlage ist ein ausführliches Gutachten des Tübinger Forschungsinstituts IAW.

Seit sechs Jahren gilt in Deutschland das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, das die mangelnde Durchsichtigkeit in betrieblichen Entgeltstrukturen als eine Ursache von Lohnungleichheit bekämpfen soll. In einem Gutachten für die Bundesregierung stellt das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) an der Universität Tübingen die geringe Wirksamkeit des Gesetzes heraus, unter anderem weil Beschäftigte ihre Rechte kaum ausnutzen. Die Ergebnisse wurden am Mittwoch im Bundeskabinett erörtert. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigt an: „Die Auswertung zeigt ganz klar: Wir müssen das Entgelttransparenzgesetz und seine Instrumente weiterentwickeln, damit sich endlich mehr bewegt – insbesondere für Frauen.“