Arzneimittel auf Arzt-Rezept können per E-Rezept mittels gleichnamiger Handy-App in der Apotheke gekauft werden. Foto: IMAGO/MiS/IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.

Das elektronische Rezept wird das rosafarbene Papier ablösen. Aber ab wann wir das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend?

Das kommende Jahr 2024 bringt einige Änderungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege mit sich – dafür investiert die Bundesregierung viel Geld. Eine der Neuerungen ist das E-Rezept. Damit beginne, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Aufholjagd in der Digitalisierung.

„Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis“, ist dazu auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit zu lesen. Aber was hat es mit dem elektronischen Rezept genau auf sich? Und: Wann kommt das überhaupt?

Wann das E-Rezept verpflichtend ist

Das Gesundheitswesen wird digitaler: Elektronisches Rezept und elektronische Patientenakte sollen künftig für Millionen Patientinnen und Patienten Standard sein. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat. Das Mitte des Jahres eingeführte E-Rezept soll ab 1. Januar 2024 in Praxen verpflichtend ausgestellt werden. Dann bekommen Patienten kein rosa Rezept aus Papier mehr, sondern das elektronische Gegenstück über ihre Gesundheitskarte, eine spezielle App oder einen Ausdruck mit E-Rezept-Code.

Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen. Wegen einiger Technikprobleme verzögerte sich der Start im größeren Stil aber mehrfach. Auch die Pflicht für ein E-Rezept gab es eigentlich schon ab 2022. Damals hatten allerdings noch nicht alle Praxen die technischen Voraussetzungen dafür.

Warum es das E-Rezept gibt

Das E-Rezept ist Teil von Gesundheitsminister Lauterbachs Digitalisierungsstrategie: Das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ soll der medizinischen Forschung hierzulande einen Schub bringen – durch eine vereinfachte Nutzung von Gesundheitsdaten in Forschung und Pharmaindustrie. Das „Digital-Gesetz“ soll insbesondere den Durchbruch für die elektronische Patientenakte und eben das E-Rezept bringen. Die E-Patientenakte sollen dann Anfang 2025 alle gesetzlich Versicherten bekommen – außer, sie lehnen es ab.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens hierzulande läuft nämlich bislang ziemlich schleppend. Aus Sicht von Lauterbach ist Deutschland auf diesem Gebiet Entwicklungsland und benötigt eine Aufholjagd. Spürbare Fortschritte wird es nach Überzeugung des Ministers aber nur geben, wenn die Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesundheitsfachkräften einen wahrnehmbaren Nutzen bringen.

Welche Vorteile das E-Rezept hat

Das E-Rezept hat Vorteile für Patienten, Ärzte oder medizinische Fachangestellte. Es ist fälschungssicher und soll die Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfachen. Eine Auswahl der Vorteile für Patienten:

  • Patienten können Rezept über E-Rezept-App an Apotheke schicken und erfahren, ob das gewünschte Medikament noch vorrätig ist. Falls nicht, kann man es in der App bestellen. Das kann Zeit und unnötige Wege sparen.
  • Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn man ein Folgerezept im laufenden Abrechnungsquartal benötigt
  • Rezepte können im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden
  • E-Rezept spart Papier und schont so die Umwelt
  • bestellt man ein verschreibungspflichtiges Medikament bei einer Versandapotheke, musste man bislang das Originalrezept einreichen. Das entfällt mit der E-Rezept-App.
  • Rezepte von anderen, etwa pflegebedürftigen Verwandter oder auch Heimbewohnern, können eingelöst werden, wenn man sie in die App lädt.

Fragen und Antworten rund um das E-Rezept findet man auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.