Die Koalition will keinen Untersuchungsausschuss zur Rolle von Olaf Scholz in der Cum-Ex-Affäre. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Ampelkoalition lehnt die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex-Steueraffäre ab. Sie hat dafür gute Gründe. Ob sie ausreichend sind, muss das Verfassungsgericht prüfen, findet unser Berlin-Korrespondent Norbert Wallet.

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind in allererster Linie Mittel des tagespolitischen Kampfes und keine Instrumente der Sachaufklärung. Dafür sind, wenn Belange mit strafrechtlicher Relevanz eine Rolle spielen, die Staatsanwaltschaften und letztlich die Gerichte zuständig. Das sollte man bedenken, wenn die Union nun beredt darüber Klage führt, dass die Abgeordneten der Koalition die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt haben, der sich mit der Cum-Ex-Steueraffäre beschäftigen sollte. Dabei hätte es um die Frage gehen sollen, ob der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister aktiv darauf Einfluss genommen hatte, dass die Warburg-Bank von einer millionenschweren Rückzahlung verschont blieb.