Die Kläger möglicher Impfschäden haben mit vielen juristischen Hürden zu kämpfen – das muss sich ändern, findet unsere Autorin Regine Warth.
Vor dem Landgericht Mainz hat eine Frau gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie seit ihrer Coronaimpfung mit einem Hörschaden zu kämpfen hat. Die Klage wurde nun abgewiesen.
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