„Sehr enttäuschend“ finden Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) Lauterbachs Detailpläne zur Ausgestaltung der Reform. Foto: dpa/Jörg Carstensen

In einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister listen die Bundesländer sieben Kritikpunkte an den Reformplänen auf. Sie fürchten um ihre Einflussmöglichkeiten.

Die Krankenhausreform kann noch immer scheitern. Das macht ein Brandbrief der Länder-Gesundheitsminister an Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) deutlich, der unserer Zeitung vorliegt. Darin bezeichnen die Länderminister die bisher vorliegenden Ergebnisse einer Redaktionsgruppe, die Details zur Reform ausarbeiten sollte, als „sehr enttäuschend“. Der Brief wurde vom baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha für die gesamte Gruppe der Amtskollegen aus den Ländern verfasst.

Zu viele Fälle in zu wenig Zeit

Die Krankenhausreform ist das größte und wichtigste Reformprojekt des Bundesgesundheitsministers. Lauterbach möchte weg vom aktuellen System, das die Krankenhäuser hauptsächlich nach Fallpauschalen bezahlt. Der Minister glaubt, dass dieses Modell die Kliniken dazu zwinge, möglichst viele Fälle in möglichst kurzer Zeit abzuarbeiten. Zudem schaffe die Struktur der Pauschalen den zusätzlichen Anreiz, dass sich auch kleinere Häuser an komplizierte, aber gut vergütete Operationen wagten, ohne in allen Fällen über genug Expertise und Erfahrung zu verfügen.

Im Prinzip wird der Reformbedarf von den Ländern nicht bestritten. Sie müssen der Reform zustimmen. Nach monatelangem Ringen hatten sich Bund und Länder im Juli schließlich auf Eckpunkte verständigt. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf vor. Im Kern sollen die bisherigen Fallpauschalen durch Vorhaltepauschalen für Leistungen ersetzt werden. 60 Prozent der Vergütungen sollen Kliniken dafür erhalten, dass sie bestimmte Leistungen anbieten, unabhängig davon, ob diese auch abgerufen werden. Damit soll der Zwang zu möglichst vielen Operationen genommen werden. Grundlage der Finanzierung sollen Leistungsgruppen sein, die mit einheitlichen Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen versehen sind. Die Reform soll zum Januar in Kraft treten.

Länder fürchten den Verlust von Einflussmöglichkeiten

Der Brandbrief der Länderminister macht deutlich, dass der Zeitplan durchaus wackelt. Das Schreiben zählt sieben „Hauptkritikpunkte“ auf. Im Wesentlichen geht es den Ländern um mehr Sicherheiten bei der Finanzierung und um mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten. Sie schreiben, es könne „weder nachvollzogen werden, wie die Finanzierung der Vorhaltevergütung“ im Detail erfolgen soll, noch könne eingeschätzt werden, „ob damit überhaupt eine finanzielle Verbesserung bzw. eine auskömmliche Finanzierung erfolgen kann“. Es bedürfe „schnellstmöglich“ einer „modellhaften Auswirkungsanalyse“. Zudem fordern die Länder mehr Möglichkeiten, aus Gründen der Versorgungssicherheit Leistungsgruppen auch dann zu erteilen, „wenn deren Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind“. Im Kern befürchten die Länder noch immer, dass ihnen der Bund durch die Reform ihre Kompetenz der Krankenhausplanung zu sehr beschneidet.

Befeuert wird das zähe Ringen um die Reform auch durch das von Lauterbach vorgelegte Krankenhaustransparenzgesetz, das den Patienten vollen und leichten Einblick in die Zahl und Qualität der Operationen geben soll. So sollen künftig Informationen über verfügbare Fachärzte und Pflegekräfte in den Kliniken, Komplikationsraten und Erfahrungen mit bestimmten Eingriffen veröffentlicht werden. Die Länder haben Lauterbach mitgeteilt, dass sie in dieser Frage den Vermittlungsausschuss anrufen werden.