Ein Zeuge beobachtet die Jungen bei der Tat und ruft die Polizei. Foto: dpa/Friso Gentsch

Mit einem Stock angeln die Jungen die Süßigkeiten aus dem Automaten heraus. Jetzt müssen sie sich wegen „besonders schwerem Diebstahl“ verantworten.

Vier Jugendliche sollen Süßigkeiten aus einem Snack-Automaten am Bahnhof Korntal geklaut haben. Die Tat ereignete sich in der Nacht auf Montag gegen 1 Uhr am Bahnsteig 3. Wie die Polizei berichtet, beobachtete ein 50- Jahre alter Zeuge die vier Jungen im Alter von 13 bis 15 Jahren dabei, wie sie mit einem Stock oder Ähnlichem die Waren aus dem Automaten angelten. Dabei entwendeten sie wohl zwei Schokoriegel. Der Zeuge alarmierte die Polizei.

Besonders schwerer Diebstahl?

Die Jungen flüchteten zunächst unerkannt. Mehrere Streifen der Landespolizei nahmen drei Jungs aber später in einem Gartengrundstück vorläufig fest, bevor sie ihren Eltern beziehungsweise an einen Betreuer übergeben wurden. Die Identität des vierten Jungen wurde im Nachgang ermittelt.

Die beiden 14-Jährigen sowie der 15-Jährige müssen nun mit einem Strafverfahren rechnen – kurioserweise wegen des Verdachts auf „besonders schweren Diebstahl“. Was an einem Diebstahl von zwei Schokoriegeln für wenige Euro „besonders schwer“ sein soll, erklärt ein Sprecher der Bundespolizei in Stuttgart: Ein einfacher Diebstahl liegt dann vor, wenn jemand etwas wegnimmt, das nicht extra gesichert ist, zum Beispiel ein Handy heimlich aus einem Rucksack oder ein Kaugummi aus dem Supermarktregal.

Warenwert spielt erst beim Strafmaß eine Rolle

„Von einem schweren Diebstahl spricht man, wenn die Waren extra gegen die Wegnahme gesichert sind, man also eine Schutzvorrichtung aufbrechen muss, um heranzukommen.“ Der Warenwert, also ob es sich um einen neuen Porsche aus einem Autohaus oder besagte Schokoriegel aus dem Automaten handelt, spielt für die reine Begrifflichkeit demnach keine Rolle, sondern erst vor Gericht, wenn es um das Strafmaß geht.

Weitere Zeugen, die zu dem Fall Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der zuständigen Bundespolizei in Stuttgart unter Telefon 0711 / 87 03 50 zu melden.