Bei leichten Erkrankungen kann die Krankschreibung nun wieder telefonisch erfolgen. Foto: dpa/Jens Büttner

Befürchtungen, dass die vereinfachte Möglichkeit der Krankschreibung zu einem erhöhten Krankenstand führen werde, hält unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet für unbegründet.

Von Norbert Wallet

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass sich Patienten bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Damit tritt in leicht veränderter Form eine Regelung wieder in Kraft, die schon zu Hochzeiten der Pandemie Geltung hatte. Die Entscheidung ist rundum zu begrüßen. Sie erleichtert den Alltag von niedergelassenen Ärzten und Erkrankten gleichermaßen.

Reaktion auf die Situation in den überfüllten Praxen

Natürlich ist der Beschluss auch eine Reaktion auf die aktuelle Situation in den Arztpraxen, wo sich wieder vermehrt Patienten mit Atemwegserkrankungen einstellen. Allerdings hat er nicht nur mit Corona zu tun. Die Regelung schafft den unter Bürokratielasten klagenden Ärzten eben auch mehr Freiraum und gewährt den Patienten ein wenig mehr Unabhängigkeit, denn sie erspart einen manchmal – aufgrund der vollen Wartezimmer - unangenehmen Gang.

Wir sind keine Nation von Drückebergern

Dennoch ist die kleine Reform Einwänden ausgesetzt. Vor allem seitens der Arbeitgeber wird befürchtet, die erleichterte Krankschreibung könnte zu einem erhöhten Krankenstand führen. Wer so denkt, setzt Ärzte und Patienten gleichermaßen einem Generalverdacht aus, für den es keinen Anlass gibt. Die Erfahrungen aus der Pandemie geben keinen Hinweis auf einen flächendeckenden Missbrauch. Weder hatten Ärzte Krankschreibungen inflationär verteilt, noch hatten Arbeitnehmer die bequemere Möglichkeit dazu genutzt, sich Ruhetage zu erschleichen. Wir sind durchaus keine Nation von Drückebergern. Eher war es ein Problem, dass manche Menschen zu schnell nach einer Corona-Erkrankung wieder – noch krank – zur Arbeit erschienen waren.