Bad Cannstatt (tos) - Paukenschlag in der Fußball-Kreisliga A, Staffel 1: Dem überzeugenden Spitzenreiter TV 89 Zuffenhausen flatterte diese Woche per Brief ein Urteil des Bezirkssportgerichts ins Haus, wonach man neun Punkte abgezogen bekommt. Grund: Ein Spieler wurde eingesetzt, der nicht spielberechtigt gewesen sei. Der TVZ kann noch Einspruch einlegen.

Nach 18 Spieltagen führt Zuffenhausen mit vier Punkten Vorsprung die Tabelle an. Das Team scheint auf direktem Weg zurück in die Bezirksliga zu sein. In den vergangenen Tagen machten aber bereits Gerüchte bei den Liga-Konkurrenten die Runde, dem TVZ drohe ein Punkte-Abzug von neun Zählern, weil ein Spieler nicht spielberechtigt gewesen sei. Tatsächlich hat sich das Bezirkssporgericht mit dem Fall auseinandergesetzt und Harald Müller, der Vorsitzende des Bezirks Stuttgart, bestätigt: „Neun-Punkte-Abzug und zwei Wochen Spielsperre für den Akteur lautet das Urteil.“ Bei besagtem Spieler handelt es sich um Dennis Klose. Dieser ist im Sommer zum Landesligisten TV Oeffingen gewechselt, kehrte jedoch frühzeitig von seinem erfolglosen Gastspiel zurück. Da er laut Oeffingen kein Pflichtspiel bestritten habe - „wir haben uns auf die Angaben von Oeffingen verlassen“, so Zuffenhausens Spielleiter Christian Bauer - hat ihn Zuffenhausen sofort wieder eingesetzt, weil auch vom WFV die Spielberechtigung erteilt worden war, so Bauer weiter. Jedoch stellte sich mittlerweile heraus, dass Klose bei einem Pokalspiel der Oeffinger 27 Minuten lang auf den Platz stand. „Auch Pokalspiele sind Pflichtspiele und deshalb war er nicht spielberechtigt. Das sollte eigentlich auch Oeffingen wissen “, sagt Müller.

Insgesamt handelt es sich um drei Spiele nach der Winterpause - gegen die Spvgg Ost, TV Zazenhausen und Ermis Metanastis Stuttgart. Die drei Verlierer werden zu Gewinnern, falls das Urteil von der nächsten Instanz, dem Verbandssportgericht, bestätigt wird. Denn: „Wir werden Einspruch einlegen“, so Bauer. Sollte - wie gesagt - das Urteil Bestand haben, dann würde der TVZ bei aktuellem Stand mit 37 Punkten auf den fünften Platz zurückfallen. Tabellenführer aufgrund des besseren Torverhältnisses gegenüber der SG Untertürkheim wäre dann der OFK Beograd Stuttgart. Im Abstiegskampf dürfte sich die Spvgg Ost über ein Drei-Punkte-Geschenk freuen, das den Vorsprung auf den kritischen Relegationsplatz auf sechs Punkte anwachsen lassen würde.

Kurios an der Sache: Klose ist bereits seit Oktober zurück in Zuffenhausen und hatte seinen ersten Einsatz im Spitzenspiel gegen die SGU, das Zuffenhausen mit 2:1 gewann. Er wurde in der 51. Minute eingewechselt. Danach hatte er weitere Einsätze. Doch diese Partien stehen nicht zur Debatte, die damaligen Gegner können nicht auf Punkte hoffen. „Laut Satzung ist nur der Zeitraum rückwirkend von drei Monaten betroffen“, sagt Müller. Da der TV Zazenhausen erst nach der 1:5-Niederlage gegen Zuffenhausen - Partie fand am 12. März statt - Einspruch gegen die Partie einlegte und zu Tage brachte, dass Klose eben in einem Pokalspiel für Oeffingen im Einsatz war, sind nur die beiden Partien im März und Februar - gegen Ermis und Ost - betroffen. Zuvor war Winterpause, unmittelbar vor der Winterpause hatte man spielfrei und da davor verlor Zuffenhausen gegen Zazenhausen mit 0:3. Die Zazenhäuser sollen damals aber schon von der Sache gewusst haben.

Seit dem 17. März ist Klose offiziell spielberechtigt. Wird das Urteil vom Verbandsgericht bestätigt, muss er dann noch zwei Wochen lang zuschauen.