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Stuttgart (wic) - Das Landgericht Stuttgart hat einer Art Schnellverfahren drei prominente Juweliere wegen gemeinschaftlicher und gewerbsmäßiger Hehlerei, sowie Urkundenfälschung zu Haftstrafen zwischen zwei und vierdreiviertel Jahren verurteilt. Das Trio hatte zugegeben, in zahlreichen Fällen gestohlene Luxusuhren und Goldwaren aufgekauft und weiter vertrieben zu haben.

Eigentlich hatte sich die 8. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgericht auf einen Mammutprozess eingestellt, mit der Vernehmung von mindestens 180 Zeugen und Verhandlungstagen bis weit in das nächste Jahr hinein. Doch es blieb es bei drei Prozesstagen, nachdem die drei Juweliere zusammen mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und Verteidiger eine Art Deal vereinbarten: Mit der richterlichen Bedingung, alle rund 90 Einzeltaten zuzugeben, werde man Freiheitsstrafen unter fünf Jahren verhängen. Ansonsten wären Haftstrafen bis weit über zehn Jahre möglich gewesen.

Ins Rollen gebracht hat den Prozess gegen die drei Besitzer von Juweliergeschäften in der Tübinger-, Eberhardt-, und Marienstraße ein Diebesquartett, welches vom Landgericht im Juni abgeurteilt wurde. Hier hatten die Täter die Juweliere als Aufkäufer der gestohlnen Goldwaren bezeichnet gehabt. Die Richter der 8. Strafkammer verhängten gegen die beiden Haupttäter Strafen von vierdreiviertel und dreieinviertel Jahren. Der Dritte Juwelier, der mit den Behörden zusammenarbeitete, kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.