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Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um die Verteilung von jungen Menschen auf weiterführende Schulen hat das Verwaltungsgericht Freiburg das Wahlrecht der Familien gestärkt. Nach einem Beschluss des Gerichtes dürfen sieben Fünftklässler vorerst ihre Wunschschule besuchen, obwohl die Schulverwaltung sie an eine andere Schule schicken wollte. Die Schüler seien an der Gemeinschaftsschule in Wutöschingen (Landkreis Waldshut) aufgenommen worden, bis das Hauptsacheverfahren oder ein mögliches Beschwerdeverfahren des Kultusministeriums beim Verwaltungsgerichtshof abgeschlossen sei, teilte das Gericht am Mittwoch mit und bestätigte damit Berichte der „Badischen Zeitung“ und der „Südwest Presse“. Das Kultusministerium kündigte indes an, Beschwerde gegen die Entscheidung im Eilverfahren einzulegen. Es sieht in dem Verfahren einen Präzedenzfall.