Mit Spezialmaschinen werden die Feldwege auf der Wangener Höhe freigeschnitten. Quelle: Unbekannt

Landwirte und Wengerter beschweren sich immer wieder über Feldwege, auf denen hereinhängende Äste und Zweige die Durchfahrt versperren. Die Stadt droht den zwangsweisen Rückschnitt der Wege an.

WangenDie Regenfälle tun der Natur gut. Büsche, Bäume und Pflanzen sprießen. Allerdings: Oftmals hängen Äste oder Zweige in die Feldwege und ausufernde Büsche ragen in die Fahrbahn oder auf die Wege. „Landwirte, Wengerter aber auch die Feuerwehrmänner beschweren sich immer wieder, dass sie die Hauptwirtschaftswege mit ihren großen landwirtschaftlichen Maschinen oder den Einsatzfahrzeugen nicht befahren können oder dass, wenn sie sich durchzwängen, ihre Fahrzeuge beschädigt werden“, berichtet Alma Osmanagic vom Tiefbauamt. Deswegen hat das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Garten-, Forst- und Friedhofsamt im vergangenen Jahr erstmals die Hauptwirtschaftswege auf der Wangener Höhe, in den Weinbergen sowie in den Gartengebieten der Neckarvororte durch eine Spezialfirma freischneiden lassen. Von den Landwirten und den meisten Grundstücksbesitzern erntet die Stadtverwaltung dafür Lob. Einige Gartenbesitzer ärgerten sich allerdings über den aus ihrer Sicht „unnötigen Kahlschlag“.

Die Stadtverwaltung wird dennoch die Lichtraumprofil-Aktion auch in diesem Jahr wiederholen. „Die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege haben die Verpflichtung zum Rückschnitt“, sagt Osmanagic. Diese Pflicht wird durch den Paragraphen 28 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg geregelt. Die Landeshauptstadt hat die Aufforderung zum Rückschnitt im Amtsblatt veröffentlicht. Teilweise habe das Tiefbauamt auch jene Besitzer angeschrieben, bei denen bei Gehweg- oder Fahrbahnkontrollen Wildwuchs festgestellt wurden. Den Gartenbesitzern bleibt aber noch eine Schonfrist, noch zur Gartenschere oder zu einer Säge zu greifen. „Überhängende Zweige und Äste sind innerhalb der kommenden drei Wochen bis spätestens 2019 zurückzuschneiden, sodass keine Beeinträchtigung für Verkehrsteilnehmer besteht“, mahnt Osmanagic.

Wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolge, könne die Landeshauptstadt Stuttgart gegebenenfalls auch ohne nochmalige Bekanntmachung ersatzweise den Rückschnitt vollziehen. „Auch auf Kosten des privaten Anliegers“, so Osmanagic. Teilweise sei dies auch im vergangenen Jahr geschehen. Dies habe zu vereinzelt zu Widersprüchen geführt, aber einige Gartenbesitzer, die beispielsweise aus Krankheitsgründen ihrer Rückschnittpflicht nicht nachkommen konnten, hätten sich für die Aktion der Stadt auch bedankt und die Kosten widerspruchslos übernommen.

Die Stadtverwaltung hat aber auch aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres Rückschlüsse gezogen. Die Hauptwirtschaftswege, die auch dieses Jahr wieder freigeschnitten werden, wurden nach Rücksprache mit den landwirtschaftlichen Ortsobmännern in den Stadtbezirken und mit dem städtischen Umweltamt abgestimmt. „Zudem wird eine Mitarbeiterin des Umweltamts die Maßnahmen begleiten und es soll an den besonders sensiblen Stellen auch auf den Einsatz von Maschinen verzichtet und per Hand geschnitten werden“, sagt Osmanagic.