Anwohner ärgern sich über die Lastwagen, die die Filderauffahrt als Abkürzung nutzen. Foto: Mathias Kuhn - Mathias Kuhn

Der Kampf gegen den Durchgangsverkehr in Hedelfingen wird auch juristisch geführt. Nach der enttäuschenden Antwort der Stadt, geht der Waldheimverein mit einer Unterlassungserklärung gegen Speditionen vor.

HedelfingenDer Kampf gegen den Lastwagenverkehr durch Hedelfingen spitzt sich zu. „Wir haben sechs Monate mit gütlichen Gesprächen und freundlichen Anschreiben versucht, aber es bewegt sich wenig. Jetzt müssen wir mit juristischen Schritten vorgehen“, kündigt Paul Wurm, der Vorsitzende des Waldheimsvereins, die „nächste Stufe“ zur Durchsetzung des Lkw-Durchfahrtsverbots an. Denn die Lärm- und Schadstoffbelastung durch die Mehrtonner sei für die Bevölkerung hoch, betont auch Bezirksvorsteher Kai Freier. Der Bezirksbeirat habe deswegen die Stadt aufgefordert, etwas gegen den Transferverkehr zu unternehmen. Nahezu minütlich rollen Lastwagen vom Neckartal in Richtung Fildern oder umgekehrt. Seit Inkrafttreten der Maut auf Bundesstraßen haben Anwohner an der Rohracker- und Heumadener Straße festgestellt, dass der Lkw-Verkehr dort spürbar zugenommen hat. Vor allem die Container- und Mineralöl-Transporte sind den Anwohnern ein Dorn im Auge.

„Der Stadtbezirk ist im Würgegriff des Verkehrs. Dabei gibt es seit dem Luftreinhalteplan 2010 ein Lkw-Durchfahrtsverbot“, ärgert sich Wurm. Er hat im Frühjahr kontinuierlich Lastwagenfahrten registriert und Speditionen angeschrieben. Er versuchte zunächst, sie durch freundliche Anschreiben darauf aufmerksam zu machen, dass in Lkw-Durchfahrtverbotszonen nur zum Laden und Entladen eingefahren werden darf. „Einige änderten die Routen, andere blieben uneinsichtig und nutzen nach wie vor diesen Schleichweg“, schrieb der vom Waldheimverein beauftragte Rechtsanwalt Roland Kugler an Martin Schairer. Kugler bat Stuttgarts Ordnungsbürgermeister, dass dieser dafür sorge, „dass künftig im Sinne der Luftreinhaltung in Stuttgart Lkw-Fahrten vom Hafen in Richtung Süden nur noch über die B 10 und die B 312 zum Flughafen durchgeführt werden dürfe.“ Verstöße müssten vom Ordnungsamt verfolgt werden.

Im Antwortbrief macht Schairer darauf aufmerksam, dass Lieferverkehr mit einem Ziel innerhalb des Stadtgebiets ausgenommen sei. Dazu zähle auch der Hafen. Wer im Hafen etwas belädt, dürfte damit über die Filderauffahrt in Richtung Flughafen fahren. Der Streit entzündet sich am Verkehrsschild an der B-10-Ausfahrt an den Otto-Hirsch-Brücken. „Das Verkehrsschild 253 beinhaltet eindeutig, ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Dies gilt ab dem Verkehrsschild“, sagt Kugler. Lastwagen müssten, so Kugler, demnach über die B 10/B 312 und das Plochinger Dreieck zur Autobahn fahren. Die Stadtverwaltung will vom Regierungspräsidium (RP) prüfen lassen, ob das RP die bisherige Haltung der Stadt zur Auslegung der Beschilderung teilt, oder ob das Beschilderungskonzept geändert werden müsse.

Durch die Antwort riss der Geduldsfaden bei Wurm. „Ein Container aus Übersee, der im Hafen nur das Transportfahrzeug wechselt und als Ziel einen Empfänger auf der Schwäbischen Alb hat, kann nicht die Abkürzung durch eine Lkw-Durchfahrtsverbotszone beanspruchen. Der Luftreinhalteplan hat dafür die Bündelung der Schwerlaster auf den Bundesstraßen vorgesehen.“

Kugler hat deswegen einer Spedition eine Unterlassungserklärung zukommen lassen. „Wenn diese nicht akzeptiert wird, werden wir klagen“, so Kugler. Die Gerichte müssten dann entscheiden. Kugler und der Waldheimverein hoffen zudem, dass die Politik, also die Stadtverwaltung und Gemeinderäte, reagiert und wie vom Bezirksbeirat gefordert, geeignete Maßnahmen gegen den Durchfahrtsverkehr ergreift.