Die frühere Oberbürgermeisterin von Pforzheim, Christel Augenstein (rechts, FDP), und die ehemalige Stadtkämmerin Susanne W. (2. von links) sowie ihre Anwälte Eddo Compart und Jennifer Schumacher stehen am 08.08.2017 in Mannheim zum Prozessauftakt im Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: dpa

Mannheim (dpa/lsw) - Im Prozess um Millionenverluste durch Zinswetten der Stadt Pforzheim hat sich die Justiz in Mannheim mit einem der fünf Angeklagten auf eine Geldauflage geeinigt. Gegen eine Zahlung von 9000 Euro werde das Untreue-Verfahren gegen den derzeitigen kommissarischen Kämmerer von Pforzheim beendet, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage. Der Anwalt des Angeklagten sagte dem SWR, die Zahlung sei kein Schuldeingeständnis.
Weiter vor Gericht in Mannheim stehen die frühere Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP), die von dem Anwalt und stellvertretenden FDP-Vorsitzenden Wolfgang Kubicki verteidigt wird, sowie ihre damalige Kämmerin und zwei Bankmitarbeiter. Ihnen werden riskante Finanzgeschäfte zulasten der Stadtkasse vorgeworfen.
„Ich hoffe, dass es uns gelingen kann, das Verfahren auf die gleiche Weise zu erledigen“, sagte Kubicki der Deutschen Presse-Agentur. Seine Mandantin, die damalige Oberbürgermeisterin, habe sich seinerzeit auf die Verwaltung verlassen. „Niemand hat gesagt, dass die Geschäfte problematisch oder unrechtmäßig seien“, meinte er.
Der Gemeinderat von Pforzheim hatte 2010 die Notbremse gezogen - am Ende stand ein Verlust von rund 58 Millionen Euro. Ein Großteil des Geldes ist nach Vergleichen mit beteiligten Banken wieder in der Kasse. Die Angeklagten hatten im Prozess die Vorwürfe der Untreue zurückgewiesen. Beim Handel mit Derivaten (gegenseitige Verträge) sei es allein um die Verbesserung des Pforzheimer Haushalts gegangen.