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Der erste Prozess im Pädophilenfall bei Freiburg ist terminiert. Angeklagt ist ein einschlägig vorbestrafter Mann, der den Neunjährigen vergewaltigt haben soll.

Freiburg (dpa/lsw) - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Neunjährigen im Raum Freiburg beginnt am 12. April der erste Prozess. Angeklagt ist ein inzwischen 41 Jahre alter Mann deutscher Staatsangehörigkeit, wie das Landgericht Freiburg am Mittwoch mitteilte. Ihm werden unter anderem schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Er habe, wie andere auch, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen gegen Geld vergewaltigt. Geplant seien drei Verhandlungstage. Ein Urteil könne demnach am 19. April gesprochen werden.

Bei dem Angeklagten handelt es sich Gerichtsangaben zufolge um einen Mann aus der Region Freiburg, der wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft ist. Es drohen ihm bei einer Verurteilung mehrere Jahre Haft. Gehört werden sollen in dem Prozess sechs Zeugen. Es handele sich dabei um fünf Polizeibeamte und einen Psychologen, der den Angeklagten nach seiner bislang letzten Entlassung aus der Haft betreut hat.

Der Junge war nach Angaben der Polizei von mehreren Tätern wiederholt und an mehreren Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt worden. Seine Mutter (47) und ihr wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) hätten ihn hierfür gegen Geld im Internet angeboten. Zudem soll sich das Paar selbst an dem Jungen vergangen haben. Die Taten sollen sich von 2015 bis Herbst 2017 ereignet haben. Der Junge ist mittlerweile in staatlicher Obhut.

In dem Fall, der im Januar öffentlich wurde, gibt es den Angaben zufolge acht Tatverdächtige aus dem In- und Ausland, darunter zwei Männer aus Schleswig-Holstein. Sie sitzen alle in Untersuchungshaft. Gegen jeden wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft einzeln verhandelt, ein gemeinsames Gerichtsverfahren wird es den Angaben zufolge nicht geben.

Gegen einen der zwei Männer aus Schleswig-Holstein, einen 43-Jährigen, hatte die Staatsanwaltschaft Anfang Februar beim Landgericht Karlsruhe Anklage erhoben. Wann es dort zum Prozess kommt, ist den Angaben zufolge noch unklar. Der Mann war in Karlsruhe festgenommen worden, als er auf dem Weg zu dem Jungen war.

Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall in der Kritik. Sie hatten den Jungen trotz Warnungen der Polizei zurück zur Mutter geschickt und dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten der Mutter untersagt, Kontakt zu dem Kind zu haben. Dieser sowie die Mutter hatten sich jedoch nicht an diese Auflagen der Gerichte gehalten, die Vergewaltigungsserie setzte sich fort. Kontrolliert wurden die Auflagen den Angaben zufolge nicht, Gerichte und Jugendamt machen sich dafür gegenseitig verantwortlich. Zuständig für die Familie war das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald.