Die Grenzen der vier Zonen sind laut Verwaltung nicht in Stein gemeißelt. Sollte es massive Probleme geben. So kann hier durchaus nachjustiert werden.Plan/ Foto: Landeshauptstadt Stuttgart Quelle: Unbekannt

Von Uli Nagel

In der dritten Ausbaustufe des Parkraummanagements ist jetzt Bad Cannstatt an der Reihe. Ab dem 2. November sind alle Parkplätze in den vier betroffenen Zonen gebührenpflichtig. Neben dem Kursaalquartier sind dies der Seelberg, der Veielbrunnen sowie die Altstadt samt Bahnhofsviertel.

Das im Jahr 2011 eingeführte Anwohnerparken in Stuttgart-West ist zwar nicht perfekt, aber laut Verwaltung ein Erfolg. Zu dieser Erkenntnis kam der damalige zuständige Bürgermeister Matthias Hahn im Jahr 2012, was natürlich in anderen Bezirken mit großem Parkdruck Begehrlichkeiten weckte. So auch in Bad Cannstatt. Nach Meinung des Bezirksbeirats sollte deshalb umgehend damit begonnen werden, eine ähnliche Regelung im Kursaalviertel zu installieren und die vorbereitenden Untersuchungen einzuleiten. Die Stellplatznot zwischen Waiblinger Straße, Kurpark und der Bahnlinie ist seit Jahrzehnten ein Dauerthema unter den Bewohnern des Wohnquartiers.

Die Verwaltung nahm die Forderung ernst und fünf Jahre später ist es soweit: Wegen des Feiertags mit Verspätung tritt das Parkraummanagement in den vier Zonen Seelberg, Veielbrunnen, Kursaalviertel und in der Altstadt am Donnerstag in Kraft.

Das Parkraummanagement funktioniert nach dem so genannten Mischprinzip: Grundsätzlich stehen sämtliche Parkplätze allen Verkehrsteilnehmern parkgebührenpflichtig zur Verfügung. Allerdings ist die Nutzung für Anwohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises gebührenfrei. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen - also zum Beispiel Besucher oder Kunden - müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.

Sonn- und feiertags kostenlos

Das Parken ist generell werktags von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig. Zudem gibt es zwei verschiedene Parkbereiche: Kurzzeitparkplätze und Langzeitparkplätze („normale Parkplätze“). Im Straßenraum auch erkenntlich durch das blaue „P“ für Langzeitparkplätze oder das orangefarbene „P“ für Kurzzeitstellplätze am Parkscheinautomaten.

Die Höchstparkdauer auf den Kurzzeitparkbereichen, die vor allem in Bereichen mit Geschäften (zum Beispiel Seelbergstraße, Wilhelmstraße) angelegt sind, beträgt zwei Stunden. Auf den Langzeitparkplätzen kann ein Tagesticket (gilt 14 Stunden und ist übertragbar auf den nächsten Tag) gelöst werden. Bewohner mit Bewohnerparkausweis können hier gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt parken. Die kostenpflichtigen Gebiete werden hauptsächlich durch das P-Zone-Schild (Parkraumbewirtschaftungszone) entsprechend beschildert sein.

Der Bewohnerparkausweis kostet im Jahr 30,70 Euro Verwaltungsgebühr. Je nach Wunsch kann dieser auch gestaffelt für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate beantragt werden. Der Ausweis berechtigt zum gebührenfreien Parken in dem Gebiet, in dem der Antragssteller wohnhaft ist.

Insgesamt investierte die Landeshauptstadt rund 1,7 Millionen Euro in mehr als 200 Parkscheinautomaten und zahlreiche neue Verkehrsschilder. Zudem wurden neue Stellen geschaffen; unter anderem zum Leeren und Warten der Automaten und natürlich auch zur Überwachung. Das geschieht laut dem Amt für öffentliche Ordnung im 3-Schicht-Betrieb bis 22 Uhr.

Was die Einführungsphase angeht, so hat das Ordnungsamt bereits zu verstehen gegeben, nicht vom ersten Tag an knallhart zu überwachen und Falschparker aufzuschreiben. Zumal auch noch nicht längst alle von den betroffenen Anwohnern ihren Berechtigungsausweis beantragt haben.

Ist ein Automat defekt, so ist das Parken mit Parkscheibe trotzdem möglich. Defekte Parkscheinautomaten können unter Telefon 216-910 94 gemeldet werden.