(wic) - Bei einem Überfall am Abend des 9. August letzten Jahres auf eine Cannstatter Apotheke hatte der Räuber unter Waffendrohung eine Beute in Höhe von 965 Euro gemacht. Ein 45-Jähriger gestand vor dem Stuttgarter Landgericht den Überfall.

Laut Staatsanwalt soll der 45-jährige Angeklagte am 9. August letzten Jahres gegen 18.25 Uhr die Apotheke betreten haben, in der sich neben der 60-jährigen Apothekerin auch noch zwei Angestellte und vier Kunden aufhielten. Ohne sich um die anderen Personen zu kümmern, sei der maskierte Angeklagte auf die 60-Jährige zugegangen und habe eine Spielzeugpistole gegen sie gerichtet und Geld gefordert. Er habe dabei einen recht entschlossenen Eindruck gemacht, sagte die Zeugin am gestrigen ersten Verhandlungstag den Richtern. Sie habe die Pistole auf sich gerichtet gesehen und Angst bekommen: „Sterben wollte ich jetzt noch nicht.“

Die verängstigte Frau musste ihm in eine hingehaltene Plastiktüre Geldscheine aus der Kasse geben. Dabei handelte es sich um genau 965 Euro. Mit der Beute sei der Angeklagte dann geflüchtet und habe sogar in seiner Eile in einer Gasse einen Teil der Geldscheine verloren. Zunächst blieb die Fahndung nach dem Räuber erfolglos. Erst am 13. April dieses Jahres konnte er festgenommen werden.

Vor den Stuttgarter Richtern gab der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat ohne Zögern zu: „Ich bekenne mich schuldig.“ Er habe das Geld für die Beschaffung von Rauschgift benötigt. Ob er zur Tatzeit unter Drogen stand, konnte die Apothekerin im Zeugenstand nicht bestätigen. Ihr fiel nur auf, dass die Spielzeugpistole einer Polizeiwaffe ähnelte und er damit wild herumfuchtelte. Nachdem er geflüchtet war, habe sie sofort die Polizei angerufen.

Die Stuttgarter Strafkammer hat zur Feststellung der möglichen Drogensucht des 45-Jährigen einen psychiatrischen Gutachter eingeschaltet. Insgesamt drei Verhandlungstage sind angesetzt. Am 28. September soll das Urteil gefällt werden. Bei Raub sieht der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor.