US Präsident Joe Biden Joe Biden im Weißen Haus. Ein Sonderermittler hatte Kritik an seiner geistigen Verfassung geäußert. Foto: AFP/MANDEL NGAN

Der Bericht eines Sonderermittlers in der Affäre um Geheimdokumente hat US-Präsident Biden schwer zugesetzt. Darin werden seine geistigen Fähigkeiten angezweifelt. Das Weiße Haus hält dagegen.

Nach Kritik an der geistigen Verfassung von US-Präsident Joe Biden durch einen Sonderermittler bemüht sich das Weiße Haus um Schadensbegrenzung. „Ich bestreite, dass die Charakterisierungen über sein Gedächtnis, die in dem Bericht stehen, zutreffend sind, denn das sind sie nicht“, sagte Ian Sams, ein Sprecher des Weißen Hauses, am Freitag. Man frage sich, warum der am Donnerstag veröffentlichte Bericht zu Bidens Affäre um in Privaträumen gelagerte Geheimdokumente „Zeit damit verbringt, grundlose und unangemessene Kritik am Präsidenten zu üben“. Auch die in dem Bericht aufgestellte Behauptung, dass der 81-Jährige sich nicht mehr daran erinnern könne, wann sein Sohn Beau starb, sei falsch und unangemessen.

Sonderermittler Robert Hur hatte am Donnerstag seinen Bericht in der Affäre um den Umgang Bidens mit Geheimdokumenten veröffentlicht. Darin heißt es, dass keine Anklage gegen Biden erhoben werde, dieser aber absichtlich als Privatmann Verschlusssachen aufbewahrt habe. Der Bericht des Sonderermittlers bezieht dabei Stellung zu Bidens geistiger Verfassung. Biden hatte wenige Stunden nach der Veröffentlichung in einer Pressekonferenz aufgebracht auf die Vorwürfe reagiert und darauf gepocht, dass sein Gedächtnis „in Ordnung“ sei. 

Vizepräsidentin Kamala Harris nannte den Bericht am Freitag „politisch motiviert“. „Die Art und Weise, wie das Verhalten des Präsidenten in diesem Bericht charakterisiert wurde, könnte nicht falscher sein, was die Fakten angeht, und ist eindeutig politisch motiviert“, sagte sie. Soweit wollte Sprecher Sams nicht gehen, wies jedoch darauf hin, dass man sich derzeit in einem Umfeld befinde, „das eine Menge Druck erzeugt, weil die Republikaner im Kongress Staatsanwälte angreifen, die ihnen nicht gefallen“.