Nicht milde gestimmt ist das Landgericht Stuttgart bei der Wiederaufnahme eines Prozesses vom Januar: Ein Waldenbucher muss jetzt definitiv sechs Jahre im Gefängnis absitzen. Foto: mmü

Auch im zweiten Anlauf verurteilt das Landgericht Stuttgart einen 49-jährigen Mann aus Waldenbuch wegen mehr als 100 Taten zu sechs Jahren Gefängnis.

Der Vorsitzende Richter der 18. Großen Strafkammer fand deutliche Worte: „Dieser Prozess war frustrierend und wenig zielführend“, kommentierte er die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen 49-jährigen Mann aus Waldenbuch, an dessen Ende exakt das gleiche Strafmaß stand wie beim ersten Urteil acht Monate zuvor: Wegen Unterschlagung, Betrugs, versuchten Betrugs und Computerbetrugs muss der gelernte Briefträger für insgesamt sechs Jahre ins Gefängnis. Wie beim ersten Urteil der 8. Großen Strafkammer im Januar dieses Jahres wurden aus juristischen Gründen zwei Gesamtstrafen von vier Jahren und drei Monaten sowie einem Jahr und neun Monaten verhängt, weil zwei Urteile der Amtsgerichte Böblingen und Kaiserslautern nachträglich einbezogen werden mussten. Der 49-jährige Waldenbucher, der bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht hat, fügt seiner Biografie somit sechs weitere Jahre hinter Gittern hinzu.