VfB-Sportdirektor Fabian Wohlgemuth kann sich in der heißen Transferphase nicht über Arbeit beklagen. In unserer Bildergalerie zeigen wir, wie der Stuttgarter Kader derzeit aussieht. Foto: Pressefoto Baumann/Julia Rahn

Bis Freitagabend haben die Bundesligisten die Möglichkeit, Neuzugänge zu verpflichten. Abgänge sind dagegen auch danach noch möglich – aber nur in bestimmte Länder.

Will ein Bundesligist seinen Kader verstärken, muss er sich beeilen. Bis Freitag um 18 Uhr haben die deutschen Profiteams noch die Möglichkeit, Spieler zu verpflichten – dann schließt das Transferfenster. Einzige Ausnahme: Vereinslose Profis können auch danach noch unter Vertrag genommen worden, wie es zum Beispiel der VfB Stuttgart vergangenes Jahr im Fall von Dan-Axel Zagadou getan hatte.

Auch in den weiteren europäischen Topligen endet die Wechselfrist am Freitag – wenn auch etwas später am Abend: in der italienischen Serie A um 20 Uhr, in der französischen Ligue 1 um 23 Uhr, in der englischen Premier League und der spanischen La Liga um Mitternacht. Heißt: Bis zu diesem Zeitpunkt können Spieler – auch aus der Bundesliga – noch in die jeweilige Liga wechseln.

Bis zum 20. September sind noch Wechsel nach Saudi-Arabien möglich

In anderen Ländern schließen die Transferfenster der Profiligen sogar noch deutlich später. Eine Auswahl: in Belgien am 6. September, in der Schweiz am 7. September, in Kroatien und Tschechien am 8. September, in der Türkei sogar erst am 15. September. Und dann ist da noch Saudi-Arabien. Bis 20. September dürfen Spieler in die Saudi Professional League wechseln, die in diesem Sommer mit besonders hohen Summen schon einige Stars anlockte.

Unter anderem Neymar (Paris Saint-Germain), Karim Benzema (Real Madrid), Roberto Firmino (FC Liverpool) und Sadio Mané (FC Bayern) zog es zuletzt in das Königreich in Vorderasien. Die Angelegenheit könnte noch eine besondere Brisanz erhalten: Beim Abgang eines Leistungsträgers nach dem 1. September in Richtung Saudi-Arabien hätte ein europäischer Verein keine Möglichkeit mehr, Ersatz zu verpflichten.