Abrechnen können die Teststellen pro Bürgertest 18 Euro. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Regelungen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger öffnen einem Bericht zufolge Betrügereien Tür und Tor. Hintergrund des Problems sei die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

Berlin - Die Betreiber von Testzentren müssen für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben, wie NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichteten. Es genüge, wenn sie den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen die nackte Zahl der Getesteten ohne jeglichen Beleg übermittelten - danach fließe Geld. 

Hintergrund des Problems ist dem Bericht zufolge die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort heiße es ausdrücklich, dass die zu übermittelnden Angaben „keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“ dürfen. 

Wer kostenlose Bürgertests anbieten will, braucht dazu meist kaum Voraussetzungen, wie der Bericht ausführt: Ein Onlinekurs über die Abstrich-Entnahme reicht vielerorts aus, dann könne beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums gestellt werden. Dies werde meist ohne Schwierigkeiten genehmigt. Dem Bericht zufolge verzeichnete allein Nordrhein-Westfalen Mitte März noch 1862 Teststellen, Mitte April waren es dann 5776 und Mitte Mai 8735.

Pro Bürgertest 18 Euro

Abrechnen können die Teststellen pro Bürgertest 18 Euro. Einen Überblick, wie viel Geld inzwischen für diese Tests ausgegeben wurden, ist dem Bericht zufolge schwer zu bekommen. Baden-Württemberg habe mitgeteilt, dass es im April 62 Millionen Euro waren, in Bayern seien es bis Mitte Mai mehr als 120 Millionen Euro gewesen. Verteilt wird das Geld über die Kassenärztlichen Vereinigungen, die es wiederum  aus Steuermitteln erstattet bekommen.

Die drei Medien berichteten über Recherchen in mehreren nordrhein-westfälischen Testzentren. Sie glichen die dortigen Abläufe mit einer internen Datenbank des Landes ab, in der die Meldungen der durchgeführten Tests verzeichnet sind. Demnach zählten die Journalisten jeweils deutlich weniger Besucher in den Testzentren als anschließend an das Land gemeldet wurden.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums teilte den drei Medien mit, dass die Teststellenbetreiber zwar keine Daten über Namen der Getesteten oder Einkaufsbelege der Tests einreichen müssen. Sie müssten diese Unterlagen aber selbst aufbewahren. Fälle, dass Testzentren mehr Tests melden als tatsächlich durchgeführt werden, seien dem Gesundheitsministerium bisher „nicht bekannt geworden“. Wenn sich allerdings Anhaltspunkte für Abrechnungsbetrug ergeben, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Fälle prüfen.